Brandenburg ist das Land der Kleingärten und Hausgärten: Leider landen pflanzliche Gartenabfälle noch allzu häufig im Wald. Dabei würde eine Biotonne reichen. Etliche Gartenbesitzer meinen immer noch, der Natur damit etwas Gutes zu tun oder sehen dies als Kavaliersdelikt an - für den Wald ein folgenschwerer Irrtum. Landesweit haben Oberförstereien Anfang Oktober mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden auf das Thema „Gartenabfälle gehören nicht in den Wald“ aufmerksam gemacht.
Gartenabfälle schaden
Der Wald nimmt Schaden durch abgelagerte Gartenabfälle. Die Verrottung von Gartenabfällen stört die Nährstoffzusammensetzung empfindlich. Wo Grünabfälle entsorgt werden, sind nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln zu sehen – ein Beleg für eine massive Nährstoffanreicherung. Insbesondere gelangt Nitrat in den Waldboden. Das Salz kann von den Waldpflanzen in dieser Menge nicht aufgenommen werden- Sie gealngen in das Grundwasser gelangen und schädigen somit das Trinkwasser.
Abgelagerter Rasenschnitt führt zu Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozessen und letztendlich zum Absterben von Organismen. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird gestört. Durch die Gärprozesse unter Luftabschluss kann es sogar zur Selbstentzündung und letztlich zum Waldbrand kommen.
Abfälle sind Krankheitsüberträger
Zweige von Strauch- und Baumschnitten können Pilzkrankheiten übertragen. Die in den Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln und Knollen führen häufig zur Ausbreitung nicht heimischer Pflanzen im Wald. Die Folge ist ein Artenwandel: Die heimische Flora sowie die von dieser Lebensgrundlage abhängigen Tiere wird verdrängt. Die häufig anzutreffende Kanadische Goldrute ist ein Beispiel dafür.
Sachgerechte Entsorgung ist Pflicht. Selbst Kompostieren gehört dazu. Pflanzliche Abfälle aus Gärten – wie andere Haushaltsabfälle auch – sind sonst dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Landkreis, der kreisfreien Stadt beziehungsweise dem Abfallzweckverband zu überlassen. Möglichkeiten zur Grünabfallsammlung in Laubsäcken, auf Wertstoffhöfen, teilweise durch Biotonnen, sind ausreichend vorhanden.
Ein teures Vergnügen
Die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen im Wald verstösst gegen Abfallrecht und gegen waldrechtliche Vorschriften. Als Ordnungswidrigkeit kann dies mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Für die Kampagne wurde ein Faltblatt erarbeitet. Weitere Informationen zu Grünabfällen im Wald unter: www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.296598.de