Gas weg: Tempo 30 wird vor Schulen zur Regel

Veröffentlicht am 06.07.2017 in Verkehr

Mit Ende der Sommerferien kann in Brandenburg ab September 2017 Tempo 30 flächendeckend vor den Schulen eingeführt werden. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde kürzlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nun müssen die Straßenverkehrsbehörden die Änderung umsetzen, die die bisherige Ausnahme einer Geschwindigkeitsbeschränkung zur Regel macht.

Auf Straßen vor sozialen Einrichtungen in der Region gilt demnächst generell Tempo 30. Abweichungen von der reduzierten Geschwindigkeit vor sozialen Einrichtungen sind künftig besonders zu begründen. „Damit sind die Nutzer von Kitas, Schulen, Seniorenheimen oder Krankenhäusern besser vor Gefahren und möglichen Unfällen geschützt“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger. „Gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer müssen vor Risiken wirksam bewahrt werden.“

In Brandenburg verunglückten im Jahre 2016 laut Unfallstatistik fast 500 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren im Straßenverkehr. Überwiegend ereigneten sich die Unfälle auf dem Weg der Kinder zur Schule oder von dort nach Hause. „Die Unfallzahlen müssen sinken“, so Vogelsänger. „Ich hoffe, dass das Tempolimit durch ausreichende Geschwindigkeitskontrollen unterstützt wird.“

Das Land Brandenburg hatte sich in der Verkehrsministerkonferenz für die Neuregelung eingesetzt, um den Kommunen die Ausweisung von Tempolimits ohne konkreten Gefahrenbezug zu erleichtern. Vor allem vor Kitas und Schulen haben sich Eltern an vielen Orten die Beschränkung gewünscht.

Die unteren Straßenverkehrsbehörden sind jetzt verpflichtet, die Neuregelung zeitnah umzusetzen. Zum kommenden Schuljahr ab September 2017 kann also Tempo 30 flächendeckend eingeführt sein.

 
 

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