Gefährdung von Leben durch Straßenblockaden beeenden

Veröffentlicht am 07.11.2022 in Verkehr

„Wer sich an einem Verkehrsschild über der Autobahn abseilt oder an der Straße anklebt, kann sich nicht auf sein Demonstrationsrecht berufen. Bei allem Verständnis für das Thema Klimaschutz ist hier eine Grenze überschritten“, so Jörg Vogelsänger , Präsident Landesverkehrswacht Brandenburg.

Die Verkehrssicherheitsarbeit vieler engagierter Menschen wird durch solche Aktionen konterkariert. Gerade für Kinder ist die Vorbildwirkung wichtig. Wenn sich Erwachsene so verhalten und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr vornehmen, handeln diese verantwortungslos gegenüber zukünftigen Generationen. Straßen sind keine Spielplätze! Der durch Blockaden verursachte Umleitungsverkehr führt zwangsläufig durch Wohngebiete und stellt damit eine weitere Gefährdung von Unbeteiligten dar.

„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ So lautet der Grundsatz in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Und in Paragraf 315b des Strafgesetzbuches heißt es:

„Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“

Im März des Jahres fand auf dem Berliner Ostring, anlässlich der Tesla-Eröffnung eine Blockade statt. In Strausberg konnte deshalb ein Blutspende-Termin des DRK nicht stattfinden. Das Team, welches die Blutspende betreuen sollte, stand im mehrstündigen Stau. Im Stau steht man leider auch bei Unfällen. Gerade da kann Blut Leben retten. Zudem sind Stauenden immer besondere Unfallschwerpunkte mit vielen Unfällen und leider auch Verkehrstoten.

Unsere erste Pflicht ist Menschenleben zu schützen und nicht zu gefährden!

 
 

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