Der Landtag hat heute einen Antrag der Koalitionsfraktionen SPD und Linke beraten, der darauf abzielt, landwirtschaftliche Produktionsflächen für ortsansässige Unternehmen zu sichern (Drucksache 6/8574). So soll die Spekulation mit landwirtschaftlicher Nutzfläche wirksam unterbunden werden.
„Landwirtschaftliche Flächen sind ein besonderes Gut: Sie bilden die wesentliche Grundlage für die heimische Agrarproduktion. Die ortsansässige Landwirtschaft trägt auch maßgeblich zur Wirtschaftsleistung, zur Beschäftigung und zum Lebensgefühl in den Regionen bei.“ Das erklärte der Sprecher der SPD-Fraktion für den Ländlichen Raum und die Landwirtschaft, Udo Folgart.
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Es sei daher im öffentlichen Interesse, dem Verkauf von Grund und Boden an große Agrarkonzerne oder an Investoren ohne landwirtschaftliche Betätigung einen Riegel vorzuschieben.
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Die Brandenburger Landesregierung hat per Erlass ortsansässigen Betrieben bereits einen Vorrang nach dem Grundstücksverkehrsrecht eingeräumt.
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Die Diskussion im zuständigen Ausschuss hat gezeigt, dass noch grundsätzliche Gesetzesanpassungen vorrangig auf Bundesebene notwendig und möglich sind.
Folgart: „Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen landwirtschaftlicher Unternehmen mit Grundbesitz (Share Deals) dürfen die Schutzbestimmungen für Flächenverkäufe sowie die Pflicht zur Zahlung von Grunderwerbsteuer nicht umgangen werden können. In Frage kommt aus unserer Sicht eine Genehmigungspflicht für solche Geschäfte.“