Gute-Kita-Gesetz: Was steckt dahinter?

Veröffentlicht am 15.12.2018 in Familie

Der Bund stellt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung bereit. Nach Brandenburg fließen bis zum Jahr 2022 rund 164 Millionen Euro zusätzlich. Unter anderem können werden die Gelder dafür eingesetzt werden: Familien mit geringem Einkommen müssen keine Kitagebühren mehr zahlen. Für alle anderen Familien werden die Gebühren nach sozialen Kriterien gestaffelt. Jedes Bundesland kann allerdings selbst entscheiden, an welchen Stellen es Qualitätsverbesserungen vornimmt.

Warum brauchen wir das Gesetz?

In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Dieser Ausbau wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt, um der steigenden Nachfrage nach frühkindlicher Betreuung gerecht zu werden.

Obwohl seit dem massiven Kitaplatzausbau mehr Fachkräfte weniger Kinder betreuen, gibt es weiterhin immense Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern.

Das Gute-Kita-Gesetz soll deshalb helfen, eine bundesweit gleichwertige Qualität bei der Kindertagesbetreuung zu erreichen.

Außerdem wollen wir allen Kindern einen Zugang zu guter Bildung ermöglichen. Damit Eltern ihre Kinder nicht aus finanziellen Gründen zu Hause betreuen müssen, sollen Familien bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung entlastet werden.

Was hat die Bundesregierung gemacht?

Mit dem Gute-Kita-Gesetz setzt die SPD eine zentrale Wahlkampfforderung um. Das Gesetz basiert auf einem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2017. Dem ging ein jahrelanger Beteiligungsprozess von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie zentralen Verbänden voraus.

In den nächsten vier Jahren stellt der Bund den Ländern insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind noch einmal 2 Milliarden Euro mehr als im Koalitionsvertrag vereinbart.

Mit diesem Geld finanzieren wir Qualitätsverbesserungen und Beitragsentlastungen.

Zehn Maßnahmen für Qualität und Teilhabe

Da der Bedarf in den Bundesländern unterschiedlich ist, stellt das Gesetz den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel:

  • ein guter Betreuungsschlüssel (Maßzahl für Kinder pro Betreuer/in),

  • qualifizierte Fachkräfte,

  • sprachliche Bildung,

  • kindgerechte Räume.

So kann jedes Land selbst entscheiden, an welcher Stelle es die finanziellen Mittel einsetzen will. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt der Bund mit jedem Land einen Vertrag über die Mittelverwendung ab.

Soziale Staffelung der Kitagebühren

Gebühren können für Familien eine Hürde für die Betreuung im Kindergarten sein. Deshalb sieht das Gesetz eine soziale Staffelung der Gebühren vor. Dazu gehört die Abschaffung der Kitagebühren für Familien mit geringem Einkommen: Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, werden vollständig von den Gebühren befreit.

Neben der sozialen Staffelung von Gebühren und der Beitragsbefreiung von Familien mit wenig Einkommen können die Länder die Mittel auch für eine komplette Gebührenbefreiung verwenden.

 
 

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