Die Fraktionen von SPD und CDU haben das Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes in den Landtag eingebracht. Mit dem Entwurf soll eine rechtssichere Grundlage für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung geschaffen werden.
Die neuen Regelungen für KI (oder auch AI => Artificial Intelligence) schreiben Kontrolle durch den Menschen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit vor. Die Mitarbeiter müssen vor dem Einsatz von KI-Systemen geschult werden. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten besondere Schutzvorgaben. KI-generierte Verwaltungsakte bleiben auf gesetzlich ausdrücklich zugelassene Entscheidungen ohne Ermessens- oder Beurteilungsspielraum beschränkt.
Konkret soll in Brandenburg der in Hamburg, Niedersachsen und anderen Bundesländern erprobte KI-Assistent LLMoin eingesetzt werden. Dieser kann Dokumente zusammenfassen, Textvorlagen entwerfen und freigegebene Unterlagen durchsuchen. Noch im Jahr 2026 sollen die Voraussetzungen für die Einführung in der Landesverwaltung geschaffen werden. 2027 soll LLMoin auch den brandenburgischen Kommunen angeboten werden.
Erik Stohn, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Mit dem E-Government-Gesetz ist Brandenburg mal wieder Vorreiter. Wir wollen für die Verwaltung die Vorteile von künstlicher Intelligenz nutzbar machen, natürlich bürgerfreundlich, rechts- und datenschutzkonform. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die Grundlage.
KI soll die Verwaltung besser und schneller machen, Beschäftigte unterstützen und Verfahren beschleunigen. Klar ist: Neue technische Möglichkeiten dürfen nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen. Wer sich an eine Behörde wendet, muss sich auf einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen Daten verlassen können. So bleibt die Verwaltung auch mit KI vor allem eins: bürgerfreundlich und bürgernah.“
Corrado Gursch, digitalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Künstliche Intelligenz kann die Verwaltung spürbar entlasten und Verfahren beschleunigen. KI hilft dabei, umfangreiche Dokumente auszuwerten, Informationen schneller zu finden und Texte vorzubereiten. So bleibt den Mitarbeitern mehr Zeit für schwierige Fälle und die persönlichen Anliegen der Bürger. Dabei gilt für uns ein klarer Grundsatz: Die KI unterstützt – der Mensch prüft, entscheidet und trägt die Verantwortung.“
KI ChatGPT recherchierte zur KI: Stand 09/2026
Aufgaben und Leistungen
KI ist inzwischen weit mehr als ein Textgenerator. Leistungsfähige Systeme können Texte, Bilder, Video und Software erzeugen, große Datenbestände analysieren, übersetzen, recherchieren und zunehmend als KI-Agenten mehrstufige Aufgaben am Computer selbstständig ausführen. Besonders stark sind die Fortschritte bei Programmierung, Mathematik und Naturwissenschaften. Spitzenmodelle erreichen bei einzelnen wissenschaftlichen und mathematischen Tests bereits menschliches Expertenniveau. Gleichzeitig bleibt die Leistungsfähigkeit ungleichmäßig: Ein System kann sehr schwierige Probleme lösen und an überraschend einfachen Aufgaben scheitern. (Stanford HAI)
Nutzen
Besonders gut belegt sind Produktivitätsgewinne bei klar strukturierten Tätigkeiten. Studien finden beispielsweise deutliche Verbesserungen bei Softwareentwicklung, Kundenservice und Marketing. Hinzu kommen Anwendungen in Medizin, Forschung und Bildung. 2025 verwendeten bereits 88 % der untersuchten Organisationen KI, zumindest in irgendeiner Form. (Stanford HAI)
Gefahren
Gegenwärtig besonders relevant sind Falschinformationen und Halluzinationen, Deepfakes und Manipulation, Betrug, Datenschutz- und Urheberrechtsprobleme sowie Cyberangriffe. Hinzu kommen Veränderungen am Arbeitsmarkt und die Gefahr einer zu großen Abhängigkeit von KI-Systemen. Bei hochentwickelten Systemen werden außerdem Missbrauch in biologischen/chemischen Bereichen sowie längerfristig die Frage diskutiert, ob zunehmend autonome Systeme zuverlässig kontrollierbar bleiben. Bei diesen weitergehenden Risiken besteht allerdings erhebliche wissenschaftliche Unsicherheit. (International AI Safety Report)
Aktuelle Tendenz
Die Fähigkeiten entwickeln sich weiterhin schnell; zugleich hält die Sicherheitsforschung nach Einschätzung des Stanford AI Index nicht vollständig Schritt. Die Zahl dokumentierter KI-Vorfälle stieg 2025 auf 362 gegenüber 233 im Jahr 2024. (Stanford HAI)
Regulierung in Europa
In der EU ist der AI Act inzwischen teilweise durchsetzbar. Seit 2. August 2026 kann die EU-Kommission insbesondere Verpflichtungen für Anbieter allgemeiner KI-Modelle durchsetzen. Vorgesehen sind unter anderem Transparenz-, Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten, etwa für bestimmte KI-generierte Inhalte und Deepfakes. (Digitale Strategie Europas)
Kurzform: KI entwickelt sich vom Antwortgeber → Assistenten → zunehmend selbstständig handelnden Agenten. Ihr wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Nutzen wächst erheblich – ebenso aber die Bedeutung von Kontrolle, Verifikation, Datenschutz, IT-Sicherheit und klarer menschlicher Verantwortlichkeit. (gu)