Kita-Gebühren: Entfallen für Eltern mit geringem Einkommen auf Dauer

Veröffentlicht am 12.11.2024 in Landespolitik

Familien mit geringem Einkommen werden auch über das Jahr 2024 hinaus finanziell entlastet. SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion haben sich auf eine zügige Änderung des Kita-Gesetzes verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute in beiden Fraktionen beschlossen. 

Angesichts der Teuerungen und Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichen hatte der Brandenburger Landtag ab dem Jahr 2022 umfassende Entlastungsmaßnahmen für Familien bei Kita- und Hortbeiträgen beschlossen. Seitdem müssen Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro keine Elternbeiträge mehr für die Kinderbetreuung zahlen. Für Familien mit einem Nettoeinkommen zwischen 35.000 und 55.000 Euro wurden die Beiträge ab Januar 2023 reduziert. Insgesamt profitieren dadurch Familien von etwa 150.000 Kindern in Brandenburg.

Diese Regelung ist jedoch bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion werden mit einem Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr die Regelung entfristen, um Familien auch weiterhin finanziell zu entlasten.

Die Fraktionen verständigten sich darauf, dass die Kommunen für die Umsetzung der bestehenden Kita-Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich (Kinder zwischen 3 bis 6 Jahren) weiterhin einen Pauschalbetrag von 125 Euro je Kind und Monat erhalten.  

Daniel Keller, SPD-Fraktionsvorsitzendert: "Wir wollen Familien weiterhin entlasten, damit sie planbar mehr Geld zum Leben haben. Mit der Änderung des Kita-Gesetzes bewirken wir, dass Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren zukünftig keine oder nur reduzierte Beiträge zahlen müssen. Insgesamt entlasten wir mit den verschiedenen Maßnahmen die Familien von rund 150.000 Kindern. Das ist für uns ein klares Zeichen sozialdemokratischer Politik."

Robert Crumbach, BSW-Fraktionsvorsitzender: „Gerade Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen sind immer noch sehr stark belastet. Hier muss gegengesteuert werden. Deshalb ist es richtig, zügig diesen Familien ein klares Signal zu senden. Indem wir die bisherige Regelung zur Befreiung von Kita-Elternbeiträgen entfristen, helfen wir diesen Familien schnell und unbürokratisch.“

Geplanter Zeitplan zur Verabschiedung des Kita-Gesetzes:

  • 12. November 2024: Beschluss des Gesetzesentwurfs (GE) KitaG durch die SPD- und BSW-Fraktionen.
  • 3. Dezember 2024: Sondersitzung des Landtages mit 1. Lesung des GE KitaG und Überweisung an den Hauptausschuss.
  • 3. Dezember 2024: Sondersitzung des Hauptausschusses zur Beschlussfassung einer schriftlichen Anhörung des Städte- und Gemeindebundes (StGB) und des Landkreistages (LKT) bis zum 5. Dezember 2024 sowie weiterer Verfahrensbeschlüsse.
  • 6. Dezember 2024: Sondersitzung des Hauptausschusses zur Auswertung der Anhörung und Erarbeitung der Beschlussempfehlung für den Landtag.
  • 11. Dezember 2024: Landtagssitzung mit 2. Lesung des GE KitaG.A
 
 

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