Potsdam – Die Landesregierung kann die Genehmigung von Straßenbauvorhaben (Planfeststellung) ab 2015 vom Verkehrsministerium in das Landesamt für Bauen und Verkehr verlagern. Der Landtag hat heute eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes beschlossen und damit den Weg dafür frei gemacht.
„Wir wollen die Planfeststellungsverfahren für Straßenbauprojekte verkürzen und schneller und effizienter genehmigen", so Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger. Die Änderung im Straßengesetz ermächtigt die Landesregierung, die Planfeststellung komplett im Landesamt für Bauen und Verkehr zu konzentrieren. Vogelsänger: "Das baut Bürokratie ab, weil nicht mehr zwei Behörden koordiniert werden müssen und die Genehmigungen werden aus einer Hand erteilt. Zehn andere Bundesländer arbeiten bereits auf diese Weise.“
Das Infrastrukturministerium plant Änderungen der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde für Landes- und Bundesstraßen zum 1. Januar 2015. Dazu war die Gesetzesänderung erforderlich. Zehn andere Bundesländer haben die Planfeststellung bereits in einer Behörde zusammengefasst: Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Ermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Landes- und Bundesstraßen vom Parlament auf die Landesregierung übertragen werden.
Landesamt für Bauen und Verkehr soll in Zukunft sowohl Anhörungs- als auch als Planfeststellungsbehörde sein. Dahinter steht die Überlegung, Vollzugsaufgaben im nachgeordneten Bereich und nicht im Ministerium anzusiedeln. Das bringt mehr Effizienz, weil Genehmigungen aus einer Hand erteilt werden. Bisher ist das Landesamt Anhörungsbehörde, die Planfeststellungsbehörde ist im Ministerium angesiedelt.