LEADER-Förderung: 123 Millionen Euro seit 2014 bewilligt

Veröffentlicht am 22.12.2017 in Bildung

Insgesamt wurden seit dem Jahre 2014 Zuwendungen in Höhe von 123 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln bewilligt. Ein Großteil floss in die so genannte Grundversorgung, also Kindertagesstätten und Schulen.

Beispiele für geförderte Vorhaben sind etwa der Neubau eines Hortgebäudes in Briesen (Amt Odervorland) mit einer Zuwendung von rund 775.000 Euro, die barrierefreie Erschließung der Grundschule Wandelhof in Schwarzheide mit einer Fördersumme von rund 700.000 Euro oder die Erweiterung der Kita in der Gemeinde Niedergörsdorf mit einer Zuwendung von rund 112.000 Euro.

Insgesamt wurden für die investive Umsetzung der 14 regionalen Entwicklungsstrategien seit 2014 bereits 123 Millionen Euro bewilligt. Der Anteil für Kitas und Schulen liegt bei 17 Prozent der bisherigen Bewilligungen.

Den größten Anteil zur Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategien nehmen die Vorhaben zur Grundversorgung ein. In den Jahren 2016 und 2017 konnten 71 Vorhaben für den Um-und Ausbau sowie die Neuerrichtung von Grundschulen und Kindertagesstätten mit rund 21 Millionen Euro bewilligt werden. Diese Vorhaben dienen vorrangig der Verbesserung der Betreuungskapazitäten.

Die aktuelle LEADER-Förderperiode läuft von 2014 bis 2020. „LEADER als Methode der Beteiligung an den regionalen Entwicklungsprozessen hat sich bewährt. Die LEADER-Aktionsgruppen  und das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung haben im Jahr 2017 eine hervorragende Arbeit geleistet“, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger.

In der laufenden EU-Förderperiode sind in Brandenburg 14 LEADER-Aktionsgruppen (LAG) aktiv, die in ihren Regionen Verantwortung für Projekte zur Ländlichen Entwicklung übernehmen. Auf der Basis regionaler Budgets, die den Aktionsgruppen im März 2015 zugewiesen wurden, steuern sie die Auswahl der Vorhaben, die gefördert werden sollen. Weit über eintausend Mitwirkende sind in den Vereinen als Mitglieder organisiert oder unmittelbar am LEADER-Prozess beteiligt.

 
 

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