Steuern: Das ändert sich mit Jahresbeginn 2018

Veröffentlicht am 29.12.2017 in Service

Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug. Zum Jahresbeginn gibt es regelmäßig steuerliche Änderungen, die sich auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen auswirken. Über die wichtigsten Änderungen informiert Brandenburgs Ministerium der Finanzen.

Grundfreibetrag und Änderungen im Einkommensteuertarif

Der Grundfreibetrag zur Steuerfreistellung des Existenzminimums steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro. Zusätzlich sieht das Gesetz zur Abmilderung der Effekte der sogenannten „kalten Progression“ eine weitere Verschiebung der Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 Prozent) vor.

Kinderfreibetrag und Kindergeld

Für Familien werden ab 2018 sowohl der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld erhöht. Der Kinderfreibetrag wird von derzeit 4.716 Euro auf 4.788 Euro pro Kind angehoben. Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2018 um zwei Euro je Kind/Monat erhöht. Ab 2018 werden dann für ein erstes und zweites Kind jeweils 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 225 Euro monatlich gezahlt. Wie bisher prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob das Kindergeld oder ob die steuerlichen Kinder-Freibeträge günstiger sind. Bezüglich des Kindergeldes ist zu beachten, dass Kindergeld nur noch für höchstens sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann (bisher vier Jahre).

Arbeitslohngrenzen für die Pflichtveranlagung

Bürgerinnen und Bürger, die beim Lohnsteuerabzug die Vorsorgepauschale in Anspruch genommen, tatsächlich aber entsprechend geringere Vorsorgeaufwendungen haben, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn die Arbeitslohngrenzen überschritten werden. Diese Arbeitslohngrenzen werden von derzeit 11.200 Euro bei Alleinstehenden bzw. 21.250 Euro bei Verheirateten auf 11.400 Euro bzw. 21.650 Euro erhöht.

Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Unternehmen und Selbstständige dürfen ab 2018 Schreibgeräte, Tablets, Smartphones oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abschreiben. Die Grenze für diese Sofortabschreibung von Arbeitsmitteln und Wirtschaftsgütern wird ab 2018 nämlich von 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2017 gilt: Arbeitsmittel deren Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer) 800 Euro nicht übersteigt, können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgezogen werden. Wird die Grenze überschritten, sind die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen.

Systemänderung bei der Besteuerung von Investmentfonds

Ab 1. Januar 2018 werden auch Investmentfonds der Körperschaftsteuer unterworfen. Auf die Anleger hat dies jedoch grundsätzlich keine Auswirkungen. Die neue Steuerbelastung auf Fondsebene wird durch pauschale Teilfreistellungen ausgeglichen. Die Freistellungssätze richten sich nach der Art der Anlagen des Fonds. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge des Anlegers freigestellt. Bei natürlichen Personen, die ihre Investmentanteile im Betriebsvermögen halten, sind es 60 Prozent der Erträge. Die Kapitalertragsteuer wird weiterhin durch den Fonds berechnet und abgeführt. Für die Anleger ändert sich insofern nichts.

Die Reform dient der besseren Einfügung der deutschen Besteuerungsregeln in EU-rechtliche Vorgaben und soll Steuersparmodelle verhindern. Das äußerst komplexe Investmentbesteuerungssystem wurde durch einfachere Regelungen ersetzt. Insbesondere das Massen-Besteuerungsverfahren bei Publikums-Investmentfonds wird dadurch praktikabler und der administrative Aufwand auf Dauer verringert.

Gegen Steuerbetrug an der Ladenkasse

Die Finanzverwaltung erhält vom Gesetzgeber ab 1. Januar 2018 die Möglichkeit einer so genannten Kassen-Nachschau. Das heißt, es kann ohne vorherige Ankündigung die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben geprüft werden. Hierzu können eine Amtsträgerin oder ein Amtsträger während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume betreten und die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen und die Erteilung von Auskünften verlangen.

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, indem Wettbewerbsnachteile zwischen steuerehrlichen und steuerunehrlichen Unternehmen ausgeglichen werden.

 
 

Für Sie vor Ort

Bürgerbüro NEUENHAGEN
Sprechzeiten
Dienstag    14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Freitag          9:00 - 12:00 Uhr

Ernst-Thälmann-Straße 32A
15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon 03342/ 212 446
E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de

Bitte verabreden Sie rechtzeitig
einen Termin mit Ihrem
Landtagsabgeordneten Jörg Vogelsänger

Wo ist was los?

Alle Termine öffnen.

16.07.2025, 10:00 Uhr - 18.07.2025, 16:00 Uhr Plenum des Brandenburger Landtages
Die Plenar-Tage sind vorläufig eingeplant, außerplanmäßige Sitzungen sowie Änderungen gibt der Landtag ku …

21.07.2025, 18:00 Uhr - 22:00 Uhr Neuenhagen bei Berlin: Gemeindevertretung (GV)
Änderungen vorbehalten: https://www.neuenhagen-bei-berlin.de/startseite-de/

22.07.2025, 18:30 Uhr - 22:00 Uhr Erkner: Stadtverordnetenversammlung (SVV)

Alle Termine

Brandenburg Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag im Wortlaut

Nachrichten

29.06.2025 19:14 Dirk Wiese zum SPD-Beschluss Prüfung AfD-Verbotsverfahren
Ja zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens Der einstimmige Beschluss auf dem SPD-Parteitag zur Prüfung eines AfD-Parteiverbots ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt, sagt Dirk Wiese. „Die beschlossene Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbots ist richtig. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist ein schwerwiegender Vorgang – er muss Konsequenzen haben. Der Rechtsstaat darf… Dirk Wiese zum SPD-Beschluss Prüfung AfD-Verbotsverfahren weiterlesen

27.06.2025 19:16 Anja Troff-Schaffarzyk zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Echter Interessenausgleich zwischen Wohnungsbau und Bahnflächen Der Bundestag hat gestern eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beschlossen. Damit gibt es eine gute Grundlage, um einen echten Ausgleich zwischen dem Schutz von Eisenbahninfrastruktur und kommunalen Interessen, etwa für Wohnungsbau, zu schaffen. „Der rechtliche Rahmen sowohl für die Entwidmung und den Erhalt von Bahnflächen ist mit dem geänderten… Anja Troff-Schaffarzyk zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes weiterlesen

26.06.2025 19:18 Dagmar Schmidt zum Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat einstimmig entschieden – ein gutes Signal Der Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Die Kommission hat einstimmig entschieden – das zeigt, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland funktioniert, sagt Dagmar Schmidt. „Die Ergebnisse der Mindestlohnkommission sind ein Abbild der derzeitigen wirtschaftlichen Lage. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns… Dagmar Schmidt zum Mindestlohn weiterlesen

22.06.2025 17:50 Bundesparteitag 27. – 29.06.2025
Drei Tage SPD-Parteitag – und Du bist live dabei. Mitreißende Debatten, offene Diskussionen und wichtige Entscheidungen: Auf dem Bundesparteitag stellen wir die Weichen für unsere Zukunft. Mit neuem Vorstand und einer klaren sozialdemokratischen Vision. Hier findest Du das Programm, alle Anträge und den Livestream. Wir freuen uns auf Dich! weitere Informationen

18.06.2025 17:54 Esra Limbacher zum Kabinettsbeschluss Bau-Turbo
Mehr und schneller bauen Vor dem Hintergrund steigender Mietpreise brauchen wir schnell Maßnahmen, um Bauen und Wohnen wieder bezahlbar zu machen. Der Bau-Turbo schafft hier Tempo und mehr Möglichkeiten, sagt Esra Limbacher. „Wohnen ist ein Grundrecht – kein Luxus. Wenn Menschen heute 40 oder gar 50 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben müssen, zeigt das… Esra Limbacher zum Kabinettsbeschluss Bau-Turbo weiterlesen

Ein Service von info.websozis.de