Mai 2017: Bericht aus dem Bundestag

Veröffentlicht am 19.05.2017 in Bundespolitik

Von den Arbeiten in den Parlamenten bleiben beim Bürger häufig nur die Auseinandersetzungen zwischen den Politischen Lagern in Erinnerung. Die Personen rücken in den Fordergrund, nicht die Positionen und konkreten Maßnahmen. Das ist zutiefst menschlich, bleibt doch häufig der Klatsch und Tratsch aus der Nachbarschaft deutlich länger hängen als die echten Ereignisse. Stefan Zierke, Parlamentarier im Deutschen Bundestag und Sprecher der Brandenburger Abgeordneten hat den Bericht der SPD-Fraktion vom Mai 2017 an den Unterbezirk geschickt. Lesen Sie selbst!

Hochwasserschutz verbessern

Die Hochwasserereignisse von 2013 waren Anlass, die für den Hochwasserschutz maßgeblichen Regelungen zu überprüfen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass dem voranschreitenden Klimawandel noch stärker Rechnung getragen werden muss. 4,9 Prozent der Fläche der Bundesrepublik sind als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. 5,9 Prozent sind als Risikogebiete anzusehen. In Überschwemmungsgebieten leben rund 1,6 Millionen Einwohner, in Risikogebieten 6,1 Millionen.

Mit dem Hochwasserschutzgesetz II will die Bundesregierung nun dort ansetzen, wo Hochwasser entsteht. Das Gesetz soll u.a. Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasser-Schutzanlagen erleichtern und beschleunigen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden.

Darüber hinaus sollen Regelungslücken geschlossen werden, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern. Dazu gehören auch Pflichten zum hochwasserangepassten Bauen in Risikogebieten bzw. Möglichkeiten für die Kommunen, solche Pflichten in Bebauungsplänen vorzusehen. Der Gesetzentwurf flankiert das nationale Hochwasserschutzprogramm in Höhe von ca. 5,5 Mrd. Euro.

Vorschriften für Futtermittel- und Tierschutzrecht ändern

Pelztiere, in der Regel Nerze, werden in deutschen Pelztierfarmen nicht artgerecht gehalten. Für die Pelztierhaltung waren bislang in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Mindestanforderungen festgelegt, die dem Bewegungsbedürfnis und dem Sozialverhalten von Pelztieren zumindest teilweise Rechnung tragen, um damit eine art- und verhaltensgerechte Haltung zu ermöglichen.

Die Anforderungen werden jedoch von der Mehrheit der Pelztierhalter in Deutschland seit Inkrafttreten im Jahr 2011 nicht eingehalten. Auch gibt es derzeit keine rechtsverbindlichen Vorgaben, die das Schlachten hochträchtiger Säugetiere beschränken.

Rinder und Schweine sollen deshalb im letzten Trächtigkeitsdrittel nicht mehr an den Schlachthof abgegeben werden dürfen. Beide Tierschutzthemen wollen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften ändern, den wir gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion einbringen.

Darüber hinaus soll das Verbot der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer aufgehoben werden, da dadurch nach einhelliger Einschätzung der Wissenschaft kein erhöhtes Krankheits-Risiko für Verbraucher zu erwarten ist. In den meisten anderen EU-Staaten ist ein solches Verfütterungsverbot ohnehin nie erlassen worden.

Ausreisepflicht besser durchsetzen

Der vorliegende Gesetzentwurf fußt auf einer Vereinbarung der Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 9. Februar 2017. Kern des Gesetzentwurfes ist es, die Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender schneller und konsequenter umzusetzen. Hierzu soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitere Befugnisse zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden erhalten, wenn Antragssteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Regeln für eine schärfere Überwachung von ausreisepflichtigen Gefährdern vor. Diese sollen künftig verpflichtet werden können, eine "elektronische Fußfessel" zu tragen und können zudem leichter in Abschiebehaft genommen werden.

Geldwäsche und Terrorfinanzierung bekämpfen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll insbesondere die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Zielsetzung ist es, mit schlagkräftigen Instrumenten den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren. Vorgesehen ist u.a. die Schaffung eines zentralen, elektronischen Transparenzregisters.

Aus diesem lassen sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen. So wird die Transparenz erhöht und der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, ihrer Vortaten wie Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert. Dabei wurde darauf geachtet, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen möglichst gering bleibt, indem auch auf vorhandene Informationen zu Beteiligungen aus den bestehenden Registern wie dem Handelsregister zurückgegriffen werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, den Bußgeldrahmen für schwerwiegende, wiederholte und systematische Verstöße deutlich anzuheben. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll zudem mehr Personal und ein klareres Aufgabenprofil erhalten. Die FIU soll dafür in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen – konkret in die Generalzolldirektion – überführt werden.

Zahl der illegalen Waffen reduzieren

Das Gesetz hat zum Ziel, dass die Zahl der illegalen Waffen und Munition in Deutschland reduziert wird. Um einen Anreiz zu setzen, illegalen Waffen zu melden und abzugeben, sieht der Gesetzentwurf eine auf ein Jahr befristete Amnestie vor. Besitzer sollen danach nicht eingetragene Waffen ein Jahr lang straffrei bei Polizei und Behörden abgeben können.

Gleichzeitig werden die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition deutlich angehoben und überholte technische Standards für Sicherheitsbehältnisse aus dem Waffengesetz gestrichen. Weitere vorgeschlagene Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch soll der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden.

Rechte von Hinterbliebenen stärken

Mit dem geplanten Gesetz soll eine klare Rechtsgrundlage für die Entschädigung von Hinterbliebenen geschaffen werden, die durch eine Straftat oder einen Unfall einen nahestehenden Menschen verloren haben. Angehörigen steht derzeit nach ständiger Rechtsprechung nur dann ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie eine psychische Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 BGB erleiden und diese auch nachweisen können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, diese Hürden für einen Anspruch auf Entschädigung abzusenken. Künftig sollen Hinterbliebene vom Ersatzpflichtigen eine angemessene Entschädigung für ihr seelisches Leid wegen der fremdverursachten Tötung verlangen können. Die Höhe der Anspruchssumme soll im Einzelfall durch die Gerichte bestimmt werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei auf solche Personen eingegrenzt, die in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten standen.

Durchsetzung des Rechts in sozialen Netzwerken verbessern

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes, schützenswertes Gut. Aber: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo strafbare Hetze oder Verleumdung beginnt. Gerade im Netz und in den sozialen Netzwerken müssen wir feststellen, dass diese Phänomene immer stärker den Diskurs dominieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen strafbare Falschmeldungen, Hetze und Hassreden gezielt bekämpft werden.

Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, werden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt.

Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden.

 
 

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