Der Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist im Bundes-Kabinett beschlossen worden: Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen, wird ab dem Sommersemester 2027 (1. April 2027) von bisher 380 Euro um rund 16 Prozent auf 440 Euro angehoben. Die Bedarfssätze werden in zwei Schritten, zum Wintersemester 2027/2028 und zum Sommersemester 2029 (1. April 2029), auf 563 Euro erhöht. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler erhöhen sich dabei jeweils proportional.
Ab dem Schuljahresbeginn bzw. dem Wintersemester 2028/2029 erfolgen jährliche Anhebungen der Freibeträge und damit der Einkommensgrenzen für die Förderungsberechtigung. Dadurch soll der Kreis der Förderberechtigten erhalten bleiben.
Dazu Dorothee Bär MdB, Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt: „Damit sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen als zentrale gesetzliche Leistung für die Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen erfüllen kann. Das BAföG ist und bleibt damit die zentrale Basis für die künftige Fachkräftesicherung, die auf gute Ausbildung und die Aktivierung von Talenten angewiesen ist“.

