Im heißen Sommer brannte im Süden Brandenburgs ein Lager mit alten Reifen. Die Deponie war illegal. Immer wieder machen Orte voller Unrat, der dort nicht hingehört, Schlagzeilen. Doch es sind nicht nur Altlasten aus längst vergangenen Zeit, die Probleme bereiten. Dahinter steckt auch viel kriminelle Energie. Den illegalen Müll fortzuschaffen kostet dann den Bürger viel Geld.
Wieviel illegale Abfalldeponien gibt es?
Es gibt in Brandenburg noch zahlreiche ehemals Immissionsschutz- beziehungsweise bergrechtlich genehmigte Abfallbehandlungsanlagen bzw. Tagebaue, die zu illegalen Abfalllagern geworden sind. Sie liegen abfallrechtlich in der Zuständigkeit des Landes. Zudem befinden sich in der Regel kleinere Abfalllager in der Zuständigkeit der Landkreise. Insgesamt etwa 100 sind bekannt.
Wie entstanden sie?
Wirtschaftlich nicht tragfähige Konzepte von Unternehmen der Abfallwirtschaftsbranche bauten auf wirtschaftlich nicht tragfähige Konzepte, sie gingen pleite. Erhebliche Preisschwankungen auf dem Recyclingmarkt trugen dazu bei. Im Einzelfall war es erhebliche kriminelle Energie, die illegaler Abfalllager füllte. Hinzu kamen Probleme durch Änderung der Gesetze. Die Deregulierung bei der Überwachung durch geändertes Bundesrecht riss Lücken. Gleichzeitig nahmen Anforderungen an den Umweltschutz zu. Zudem: Die private Entsorgungsbranche ist unübersichtlich.
Wieso sind sie gefährlich?
Die illegalen Abfalllager stellen eine erhebliche Belastung für die betroffenen Gemeinden dar. Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung und ggf. für die Brandbekämpfung sind erforderlich.
Was tut der Gesetzgeber dagegen?
Bisherige Initiativen der Landesregierung hatten Erfolg. Dazu gehörte eine bundesweite Wiedereinführung von Sicherheitsleistungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen. Die Behörden überwachten stärker, viele Verursacher zur Rechenschaft gezogen.
Wer ist für die Räumung verantwortlich?
Es gilt das Verursacherprinzip. Sicherung, Sanierung und Räumung liegen in seiner Verantwortung. Erst wenn ein Eigentümer einer Deponie nicht ermittelt oder zur Verantwortung gezogen werden, muss der Staat Gelder aus Steuermitteln bereitstellen. Derzeit laufen allein im Brandenburger Landesamt für Umwelt (LfU) 47 Verwaltungsverfahren und fünf Gerichtsverfahren. Ehemalige Anlagenbetreiber, Grundstückseigentümer oder auch früherer Abfallbesitzer müssen sich verantworten. Bislang hat die Privatwirtschaft als Ergebnis zwölf Abfalllager vollständig und 16 teilweise beräumt.
Was geschieht, wenn die Verantwortlichen nicht herangezogen werden können?
Nach einem ergebnislosen Abschluss der Verwaltungsverfahren darf eine Räumung mit öffentlichen Mitteln erfolgen. Die betreffenden Flächen müssen sich allerdings im öffentlichen Eigentum befinden also gekauft werden. Dann können Haushaltsmittel aufgerufen werden. Dies wurde in einigen Fällen bereits durchgeführt und ist für weitere Flächen geplant.
Was soll die Landesregierung künftig tun?
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Die Landesregierung soll alle zwei Jahre, beginnend für 2019/2020, einen Plan über die Sicherungs-, Sanierungs- und Räumungsaktivitäten und ein Bericht über den aktuellen Stand vorlegen
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ein Kriterienkatalog samt Prioritäten bei der Räumung von Abfalllagern soll bis zum ersten Halbjahr 2019 aufgestellt werden. Zuständig dafür ist das LfU unter Berücksichtigung der beräumten und neu hinzugekommenen illegalen Abfalllager.
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eine Rangfolge zum Umgang mit Abfalllagern für die Bereiche Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) soll festgelegt werden,
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die Beschleunigung laufender Verwaltungsverfahren soll geprüft werden,
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eine Erhöhung der Sicherheitsleistung in neuen Genehmigungsverfahren ist zu prüfen.