Mit neuen Infos! Wann kommt (endlich) ein AfD-Verbot?

Veröffentlicht am 10.07.2026 in Landespolitik
Ulrich Schellenberg: AfD vor Gericht

Der Berliner Anwalt Ulrich Schellenberg (Präsident des Deutschen Anwaltsverein von 2015 bis 2019) berichtet seit dem 28. Juni 2026 mit ehemaligen Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts, Fachleuten aus Recht, Politik, Wissenschaft und Journalismus in seinen Podcast „AfD vor Gericht“ vom aktuellen Stand eines möglichen Parteienverbots. „Wir dürfen nicht die Augen verschließen, wie es die Politik am Ende der Weimarer Republik getan hat. Die Parallelen sind erschreckend!“ Zehn Folgen sind geplant.

SPD-Brandenburg: Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit der AfD

Zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD (s.u.) erklärt Annemarie Wolff, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg:

„Das Gutachten ist ein historisches Dokument in der Debatte um die AfD. Auf rund 1.500 Seiten und mit über 2.500 Belegen gelangt es zu einem klaren Ergebnis: Die AfD ist gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Es zieht dabei eine klare Linie: Die AfD ist nicht nur eine rechtsextreme Partei, sie verfolgt auch verfassungswidrige Ziele und besitzt die politische Stärke, diese umzusetzen.

Die Untersuchung ist die bislang umfassendste und methodisch fundierteste Analyse der Partei. Sie zeigt, dass die Missachtung von Demokratieprinzipien und Menschenwürde der politische Kern der AfD ist. Wer unsere Demokratie schützen will, darf diese Erkenntnisse nicht ignorieren.

Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe sind gesetzt, die wissenschaftlichen Belege liegen auf dem Tisch. Deshalb sieht die Brandenburger SPD-Fraktion die Ergebnisse des Gutachtens als Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

Dabei stehen wir an der Seite einer engagierten Zivilgesellschaft. Die PRÜF-Demonstrationen in Brandenburg haben den Druck für eine verfassungsrechtliche Überprüfung rechtsextremer Parteien über Monate hinweg aufrechterhalten. Dass das Rechtsgutachten nun zu dem Schluss kommt, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD – zu der auch die Brandenburger AfD gehört – gute Erfolgsaussichten hätte, unterstreicht die politische und rechtliche Bedeutung dieses Engagements.“

Der aktuelle Anlauf zur Prüfung

„Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD“. Unter diesem Motto hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Donnerstag, 25.Juni 2026 einen neuen Vorstoß in Richtung AfD-Verbot vorgestellt. Die Begründung: „Viele in der AfD stellen die Garantie von Menschenwürde und Grundrechten in Frage. Ihre Rhetorik ist oft rassistisch, muslimfeindlich und gefährdet Menschen – weil aus Worten Taten werden. Die Hauptgründe:

  • Die AfD verfolgt politische Gegner und schüchtert sie ein.
  • Sie strebt systematisch danach, die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchenden und LGBTIQ-Personen zu verletzen.
  • Die Partei hat die Mittel und das Konzept, ihre Ziele potenziell umzusetzen.

Was weniger klar ist: Das Grundgesetz sieht – zur Verteidigung der Demokratie – explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Die Voraussetzungen dafür sind aus gutem Grund extrem hoch. Erfüllt die AfD diese Voraussetzungen? Das prüfen wir aktuell in einem Gutachten“. Über 1,38 Millionen Menschen haben gemeinsam für die Prüfung eines AfD-Verbots unterschrieben. Das ist eine der größten Petitionen in der Geschichte der Republik.

https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten

Umfragen lassen nichts Gutes ahnen

Sollen wir uns mit dem Durchmarsch der AfD in die Regierungsverantwortung abfinden? Die Erfolge der Truppe um Höcke, Weidel und Chrupalla lassen in den Umfragen nichts Gutes ahnen. Dennoch, es gibt auch Lichtblicke für die Demokratie! Eine Aufforderung zum zivilen Engagement, zwei neue Anläufe zum Verbot der AfD und ein wichtiges Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtes. Ein Überblick von Hajo Guhl

Wir sind die Brandmauer!

Was hilft gegen den Aufstieg der AfD? Die Diskussionen über die Brandmauer lenken davon ab, welchen Beitrag die Zivilgesellschaft leisten kann. Sie muss aber viel aktiver werden als bisher. Meint  im aktuellen SPIEGEL-Leitartikel die Autroin Hannah Pilarczyk. Die Gewerkschaft ver.di stellt fest: Die AfD ist in weiten Teilen eine Partei der extremen Rechten, die gegen zentrale Werte der Verfassung und der Demokratie steht und damit unvereinbar mit gewerkschaftlichen Grundpositionen und Grundwerten ist. Um rechte Mehrheiten zu verhindern ver.di ruft zusammen mit dem DGB und weiteren Bündnispartnern Demonstrationen gegen Rechtsextremismus auf, auch mit Blick auf die Landtagswahlen in 2026.

Kirche gegen AfD

Der Juristische Vizepräsident der hannoverschen Landeskirche, Christoph Goos, hat sich für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. Die Voraussetzungen für ein Verbot seien aus seiner Sicht gegeben, sagte der Jurist am Freitag in Hannover vor dem Kirchenparlament der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland. Er verwies auf mehrere Gutachten, denen zufolge die AfD verfassungswidrig sei.

Der Leiter der Rechtsabteilung der evangelischen Landeskirche Hannovers, Christoph Goos, sieht den Zeitpunkt für ein AfD-Verbot gekommen. Für den Verfassungsrechtler besteht womöglich sogar eine Pflicht, ein Verbotsverfahren einzuleiten. Goos gehört zu den 17 Verfassungsrechtlern, die 2024 eine fraktionsübergreifende Initiative von 113 Bundestagsabgeordneten für ein AfD-Verbot unterstützten. 

Die AfD darf beobachtet werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 16.Juni 2026 einen Antrag auf Berufung zu einer Klage der AfD auf Einstellung der Beobachtung durch den Bayerischen Verfassungsschutz endgültig abgewiesen (Aktenzeichen VGH: 10 ZB 24.2079).

„Die AfD sei als Gesamtpartei zu beobachten, weil Erkenntnisse vorlägen, wonach teilweise in der Gesamtpartei namentlich ein mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde unvereinbarer ethnisch-völkischer Volksbegriff vertreten werde und eine islamfeindliche und antisemitische Tendenz bestehe, die zur Annahme berechtigte, teilweise würden wesentliche Elemente der verfassungsmäßigen Ordnung in unzulässiger Weise infrage gestellt.“

Parteien-Verbot – wie funktioniert das?

In Deutschland darf eine Partei nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verboten werden (GG Art. 21 Abs. 2, (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig). Zuständig für das Urteil ist das Bundesverfassungsgericht! Es muss nachweisen, dass eine Partei gegen das Grundgesetz verstößt und die Demokratie tatsächlich bedroht. Außerdem muss es wahrscheinlich sein, dass die Partei mit ihren Aktionen Erfolg hat. Bisher hat das oberste Gericht in der Bundesrepublik zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der nationalsozialistischen Partei (NSDAP), und im Jahre 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein Verbot der rechtsgerichteten Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hat im Jahre 2017 das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Ein Grund: Wegen Bedeutungslosigkeit der Partei.

Antragsberechtigt sind nach § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

200 Juristen hatten bereits unterschrieben

Bereits im Juni 2023 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem 70-seitigen Gutachten gezeigt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegen die AfD vorliegen. Im November 2024 haben 17 der renommiertesten Verfassungsrechtler des Landes in einer Stellungnahme an den Bundestag diesen Befund dargelegt, warum eine weitere Verschleppung der Antragstellung verfassungsrechtspolitisch unverantwortlich ist. Dieser Einschätzung schlossen sich über 200 Juristen an.

 
 

Für Sie vor Ort

Landtagsbüro
Alter Markt 1
14467 Potsdam
Tel.: 0331/966 1330
Fax: 0331/966 1307
E-Mail: Joerg.Vogelsaenger@spd-fraktion.brandenburg.de
Wahlkreisbüro Erkner
Für Sie geöffnet

Montag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr

Dr.-Hans-Lebach-Str. 1a
15537 Erkner
Tel.: 03342/212 446
Fax: 03342/424 19 66
E-Mail: wk@JoergVogelsaenger.de
Wahlkreisbüro Neuenhagen
Für Sie geöffnet
Dienstag    14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Freitag          9:00 - 12:00 Uhr

Ernst-Thälmann-Str. 32a
15366 Neuenhagen
Tel.: 03342/212 446
Fax: 03342/424 19 66

Bitte verabreden Sie rechtzeitig
einen Termin mit Ihrem
Landtagsabgeordneten Jörg Vogelsänger

Wo ist was los?

Alle Termine öffnen.

06.10.2026, 18:30 Uhr - 21:00 Uhr Schöneiche Gemeindevertretung

07.10.2026, 17:30 Uhr - 22:00 Uhr Kreistag „Oder-Spree“

08.10.2026, 18:30 Uhr - 22:00 Uhr 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner

Alle Termine

Koalitionsvertrag SPD CDU

Verantworung für Brandenburg

Nachrichten

26.09.2026 19:01 Sonja Eichwede und Bettina Lugk zur Olympia-Entscheidung
Jetzt braucht es einen gemeinsamen Aufbruch für Olympia. München setzt sich durch. Nachdem die Evaluierungskommission die Konzepte von München und KölnRheinRuhr nahezu gleichauf bewertet hatte, haben sich die Delegierten der außerordentlichen Mitgliederversammlung nun für München als deutsche Bewerberstadt entschieden. Wir gratulieren München und allen Beteiligten zu diesem überzeugenden Konzept. Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende: „Herzlichen Glückwunsch… Sonja Eichwede und Bettina Lugk zur Olympia-Entscheidung weiterlesen

25.09.2026 19:03 Wegge/Heselhaus zu EU-Regeln gegen Greenwashing
Umsetzung von EU-Regeln gegen Greenwashing: Koalition schafft pragmatische Lösung für Altwarenbestände Am 27. September 2026 treten neue Regeln in Kraft, nach denen Umweltaussagen in der Werbung oder auf Produktverpackungen jetzt klar und nachvollziehbar belegt werden müssen. Um einen pragmatischen und verhältnismäßigen Umgang mit Altbeständen sicherzustellen, justieren wir nach. Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin: „‘Einfach… Wegge/Heselhaus zu EU-Regeln gegen Greenwashing weiterlesen

14.09.2026 17:56 Zollkodex
Jeden Tag kommen Millionen Kleinsendungen aus Drittstaaten in die EU. Die enorme Menge erschwert wirksame Kontrollen erheblich. Allein im Jahr 2024 wurden 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro in die EU eingeführt – 91 Prozent davon über chinesische E-Commerce-Plattformen. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch 2023, als… Zollkodex weiterlesen

14.09.2026 17:54 Armand Zorn zur aktuellen Lage der Spritpreise
Regulatorischer Spritpreisdeckel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern Die steigenden Spritpreise sorgen erneut für Belastungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Angesichts der Tatsache, dass die Preise an den Zapfsäulen auch jetzt wieder stärker und schneller gestiegen sind, als der Ölpreis und die Verarbeitungs- und Transportkosten es zu rechtfertigen vermuten, fordern wir erneut einen regulatorischen Spritpreisdeckel zur… Armand Zorn zur aktuellen Lage der Spritpreise weiterlesen

14.09.2026 17:53 Nancy Faeser zur Schließung der Goethe-Institute in Russland
Schließung deutscher Goethe-Institute in Russland ist großer Fehler Nancy Faeser, zuständige Berichterstatterin: Seit dem 13.09.2026 schließt Russland die Goethe-Institute in Moskau, St. Petersburg und Jekaterinburg. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert die Entscheidung als schweren Rückschlag für den kulturellen und gesellschaftlichen Austausch. Die Institute stärken die Verbindungen zwischen Deutschland und der russischen Zivilgesellschaft über Regierungen hinaus. „Die Schließung der… Nancy Faeser zur Schließung der Goethe-Institute in Russland weiterlesen

Ein Service von info.websozis.de