Nationalpark Unteres Odertal: Ordnung für die Wildnis

Veröffentlicht am 03.07.2014 in Umwelt

Friedrichsthal – Am kommenden Freitag (4. Juli) informieren sich Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger und Umweltstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt im Gartzer Bruch über den Stand des in Brandenburg bislang umfangreichsten Flurbereinigungsverfahrens. Auf rund 20.000 Hektar werden in den Oderauen bei Schwedt seit dem Jahr 2000 Grundstücke neu geordnet mit dem Ziel, aus einem Flickenteppich von Eigentums- und Nutzungsverhältnissen das zukünftige Kerngebiet des Nationalparks Unteres Odertal herauszubilden und so eine möglichst konfliktfreie Weiterentwicklung des Großschutzgebiets zu ermöglichen.

Auf Einladung des Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Wolfgang Lichtenberg, kommen auch Kommunalpolitiker der Region, darunter Uckermark-Landrat Dietmar Schulze, der zudem Vorstandvorsitzender des Verbands für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg ist. Vor Ort ist vorgesehen, anhand von Schautafeln Erläuterungen zum Flurbereinigungsverfahren Unteres Odertal zu geben sowie einzelne bauliche Maßnahmen in Augenschein zu nehmen.

Jörg Vogelsänger: „Nach den Querelen der Anfangszeit hat sich die Flurbereinigung auch im Unteren Odertal als Schlüssel zum Erfolg erwiesen. Mit Hilfe der Flurbereinigung ist es gelungen, in einem Ausgleich der Interessen der im Gebiet wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe und des Natur- und Umweltschutzes einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Nationalparkgesetzes zu leisten.“

Hartwig-Tiedt: „Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Unteres Odertal ist für die erfolgreiche Weiterentwicklung des einzigen brandenburgischen Nationalparks von zentraler Bedeutung. Die mit der vorläufigen Besitzeinweisung begonnene Neuordnung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ist die Voraussetzung für die Einrichtung großflächiger Wildnisgebiete und für die Umsetzung des Nationalparkplans in der Pflegezone.“

Der Beitrag der Flurbereinigung besteht im Wesentlichen in einem Ausgleich der Interessen des Natur- und Umweltschutzes und der im Gebiet wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe, aber auch in einer Förderung der ländlichen Entwicklung in der Nationalparkregion. Ein seit der Mitte der Neunzigerjahre schwelender Konflikt konnte so bereits erfolgreich gemindert werden. Existenzgefährdungen für die vom Nationalpark betroffenen Landwirtschaftsbetriebe konnten vermieden werden.

Neben der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes zur Schaffung eines grenzübergreifenden Nationalparks werden Projekte der ländlichen Entwicklung in der Nationalparkregion gefördert. Das Brandenburger Agrarministerium hat Infrastrukturvorhaben der Teilnehmergemeinschaft, vor allem den ländlichen Wegebau, mit rund acht Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln unterstützt (Gesamtinvestition: zehn Millionen Euro). Darüber hinaus hat insbesondere das Umweltministerium der Teilnehmergemeinschaft 4,5 Millionen Euro aus Landesmitteln für durch den Nationalpark bedingte Ausbaukosten sowie Vermessungsnebenkosten und Verwaltungskosten erstattet. Zusätzlich sind weitere Kosten für die Bearbeitung des Verfahrens in Höhe von bisher 9,3 Millionen Euro entstanden, die im Wesentlichen durch das Agrar- und durch das Umweltministerium getragen werden.

Hintergrund: Flurbereinigungsverfahren Unteres Odertal

Der Brandenburgische Landtag hat am 27. Juni 1995 den Nationalpark Unteres Odertal per Gesetz errichtet. Deutschlands einziger Auennationalpark ist zugleich das erste grenzüberschreitende Großschutzgebiet mit Polen. Das gesamte geschützte Areal besteht aus dem Nationalpark Unteres Odertal (10.400 Hektar) und den polnischen Landschaftsschutzparken Unteres Odertal (Park Krajobrazowy Dolina Dolnej Odry) (6.009 Hektar) und Zehden (Cedynska Park Krajobrazowy) (30.000 Hektar). Im November 2006 hat der Landtag das Gesetz neugefasst und die Schutzzonen Ia, Ib und II festgelegt. Der Anteil der Totalreservate (Schutzzonen mit eingeschränkter Nutzung Ia und Ib) ist auf 50,1 Prozent der Fläche festgelegt.

Der Errichtung vorausgegangen ist ein Gewässerrandstreifenprogramms des Bundes, das durch Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks „Unteres Odertal“ e. V. umgesetzt worden ist. Von 1992 bis 2000 erhielt der Verein rund 16 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel, um das Untere Odertal in seiner Gesamtheit für den Naturhaushalt zu erhalten und zu entwickeln, durch einmalige biotoplenkende Maßnahmen zu optimieren und durch umfangreiche Flächenankäufe dauerhaft zu sichern.

Mit der am 19. Dezember 2000 auf Antrag der Enteignungsbehörde eingeleiteten Unternehmensflurbereinigung Unteres Odertal werden die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Nationalparkgesetzes, bei Vermeidung von Enteignungen und Minderung von Existenzgefährdungen der Landwirtschaftsbetriebe, geschaffen. Zur Beschleunigung des Flurbereinigungsverfahrens und der damit verbundenen Erhöhung der Akzeptanz bei den betroffenen Grundstückseigentümern wurde im Juni 2007 die Entscheidung getroffen, das Flurbereinigungsverfahren in drei eigenständige Verfahren zu unterteilen und die anfallenden Arbeiten an externe Dienstleister zu vergeben. Mit der am 11. Juni 2013 erlassenen vorläufigen Besitzeinweisung wurden die insgesamt 1.782 Verfahrensbeteiligten der Unternehmensflurbereinigung Unteres Odertal mit Wirkung zum 1. August 2013 in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen.

Gegenwärtig konzentrieren sich die Arbeiten im Verfahren auf die Abhilfe von Widersprüchen, die Waldbewertung für die Festsetzung der so genannten Holzausgleiche sowie die Erstellung des Flurbereinigungsplans.

 
 

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