Mit 13 Euro Lohn bei öffentlichen Aufträgen nimmt Brandenburg im Bundesländervergleich jetzt den Spitzenplatz ein. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sebastian Rüter, hofft auf eine Vorbildfunktion auch für den Bund und erläutert den Gesetzentwurf zur Erhöhung des Vergabemindestlohnes (Drucksache7/2699).
„Der neue Vergabemindestlohn ist ein großer Gewinn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn die aktuellen 10,85 Euro pro Stunde reichen nicht für ein würdevolles Leben. 10,85 Euro bedeuten nach einem arbeitsreichen Leben auf Grundsicherung angewiesen zu sein“.
Wer 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt habe, darf später nicht aufs Amt müssen, um seine Rente aufzustocken. Rein rechnerisch müsse der Mindestlohn deshalb mindestens 12,63 Euro betragen. Nicht nur aus diesem Grund solle der Vergabemindestlohn, der im Einflussbereich des Landes liege, mit diesem Gesetzentwurf erhöht werden. Denn 13 Euro bedeuten:
- mehr Respekt vor der Leistung der Arbeitnehmer.
- Verantwortung zu übernehmen, die Altersarmut zu verringern.
- Sicherheit, dass der Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmern ausgetragen wird.
Sebastian Rüter: „Wer sich um öffentliche Aufträge – um Aufträge finanziert aus Steuermitteln – bewirbt, muss seine Mitarbeitenden fair und anständig entlohnen. Vergabe muss sich heute auch an nachhaltigen Kriterien messen lassen. Nicht der Preis allein entscheidet. Wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt, muss sich aber auch darauf verlassen können, keine übermäßigen bürokratischen Belastungen auferlegt zu bekommen. Beides ist im Gesetzentwurf berücksichtigt.“