Der Landtagsausschuss für Inneres und Kommunales (AIK) hat am 9. Oktober mit den Anhörungen zu den Gesetzentwürfen für eine Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg begonnen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Kurth:
„Die geplante Reform wird dazu beitragen, die Verwaltung des Landes zu modernisieren und für die Zukunft gut aufzustellen. Die sinkende Bevölkerungszahl vor allem im Berlin-fernen Raum und der zunehmende Fachkräftemangel auch in den Kreisverwaltungen erfordern unser Handeln. Die Menschen in ganz Brandenburg haben Anspruch auf gute, moderne und bürgernahe öffentliche Dienste. Die Reform der Verwaltungsstrukturen und die gleichzeitige Übertragung von Aufgaben auf die Kreise schaffen dafür die Voraussetzungen.
Bereits in das Leitbild wie auch die Gesetzentwürfe sind zahlreiche Anregungen aus den Regionen und von Verbänden eingeflossen. Zum Auftakt der insgesamt viertägigen Anhörungen heute ist neben Kritik auch die Notwendigkeit von und die Bereitschaft zu Veränderungen betont worden. So wies der Landkreistag darauf hin, dass eine Verschiebung der Reform in jedem Fall die schlechtere Lösung wäre. Wir werden die parlamentarischen Beratungen über die Gesetze im Lichte der Stellungnahmen fortsetzen und wollen sie bis Jahresende zum Abschluss bringen – sechseinhalb Jahre nach Beginn der Debatten über ein zukunftsfähiges Brandenburg in der damaligen Enquetekommission des Landtags zur Kommunal- und Landesverwaltung.“
An der Anhörung werden etwa 30 Sachverständige und Interessenvertreter teilnehmen. Die Kreisgebietsreform erfolgt zeitgleich mit einer Funktionalreform. Für die übertragenen Aufgaben sollen die Landkreise jährlich etwa 30 Millionen Euro erhalten. Dabei sollen folgende Aufgaben übertragen werden:
- Schulpsychologischer Dienst: Der Personalschlüssel wird parallel zur Reform verbessert. Statt der bisherigen Quote von Schulpsychologen pro Schüler von 1:10.000 gilt künftig 1:7.500
- Immissionsschutz: Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Forst: hoheitliche und teilweise gemeinwohlorientierte Aufgabe außerhalb des Landeswaldes
- Grenzveterinärdienst (Landkreis LDS)
- Kirchenaustritte (Übertragung auf die Ämter und Gemeinden)
- Zuständigkeit für die Fördermaßnahmen zur Ländlichen Entwicklung (Verteilung der ELER-Mittel), auf Vorschlag der Landkreise und des Landkreistages. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen in diesem Bereich etwa eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Zuständigkeit für die Fördermaßnahmen wird den Gestaltungsspielraum der Kreise nachhaltig stärken.