Schutz vor Hochwasser: Lenzer Wische wird Flutungspolder

Veröffentlicht am 17.03.2017 in Umwelt

Hochwasserschutz macht vor keiner Grenze Halt braucht aber gelegentlich seine Zeit: Das in der Prignitz schon in den Neunzigerjahren angeregte Hochwasserschutzprojekt zur Nutzung der Lenzer Wische als Flutungspolder startet nun offiziell. Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger, sein Ressortkollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, sowie Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel haben in Lenzen eine Vereinbarung zum geplanten Flutungspolder Lenzer Wische unterzeichnet.

Dieser Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms kommt ausschließlich den Elb-Anliegern in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zugute. Ortschaften wie Dömitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Neu Darchau oder Hitzacker in Niedersachsen werden vor den immer wiederkehrenden Fluten besser geschützt.

Die Vereinbarung regelt zunächst die Kosten für die Planung der Maßnahme in Höhe von etwa 2,1 Millionen Euro. Experten schätzen, dass Entlastungswirkungen bis nach Geesthacht in Schleswig-Holstein erreicht werden. Genau genommen sind zwei Polder geplant. Neben der Lenzer Wische ist auch das Gebiet Floßgraben nördlich der Löcknitz für eine Poldernutzung zur Aufnahme von Löcknitzwasser vorgesehen, um den Polder Lenzer Wische zu entlasten, damit dieser im Hochwasserfall ausschließlich für die Aufnahme von Elbewasser zur Verfügung steht. Der geplante Flutpolderverbund an Elbe und Löcknitz ist damit beispielhaft für ein länderübergreifendes Handeln im Hochwasserschutz.

Absenkung des Hochwasserscheitels

Die Lenzer Wische, das Niederungsgebiet zwischen Elbe und Löcknitz im äußersten Nordwesten Brandenburgs, ist regelmäßig von Hochwasser betroffen. Zukünftig soll dieser natürliche Retentionsraum bei hohen Pegelständen gesteuert für den Rückhalt von Elbewasser genutzt werden. Erfolgreich erprobt werden konnte dies im Winterhochwasser 2010/2011 für den Rückhalt von Löcknitzwasser. Nun soll die Lenzer Wische für die Zwischenspeicherung von Elbewasser ertüchtigt werden. Damit kann ab der brandenburgisch-mecklenburgischen Landesgrenze eine effektive Absenkung des Hochwasserscheitels von bis zu 25 Zentimetern erreicht werden. 2.200 Hektar der Lenzer Wische können laut der 2015 vorgestellten Machbarkeitsstudie dafür genutzt werden. Davon liegen 80 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern. In der bevorzugten Variante wird von einem Fassungsvermögen von 42,6 Millionen Kubikmeter im Polder ausgegangen. Dies entspricht etwa einem Drittel des in den sechs Havelpoldern bereits zur Verfügung stehenden Volumens.

Teilprojekt Polder Floßgraben

Der zweite Teil des Projektgebiets, der Polder Floßgraben an der Löcknitz, umfasst - ebenfalls - rund 2.200 Hektar Rückhaltefläche nördlich von Dömitz in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Polder soll der Zwischenspeicherung von Wasser aus der Löcknitz bei Hochwasser der Elbe dienen. Damit stünde der Polder Lenzer Wische bei einem großen Hochwasser vollständig zur Aufnahme von Elbewasser zur Verfügung. Der Polder Floßgraben könnte bis zu 35 Millionen Kubikmeter aufnehmen.

Millioneninvestition bei Lenzen

Insgesamt sind für den Polder Lenzer Wische Kosten von rund 43 Millionen Euro veranschlagt. Diese enthalten den Bau von Flutungsbauwerken (Einbindung des Schöpfwerks Gaarz) sowie die erforderliche Erhöhung und Verstärkung der bereits vorhandenen Deiche. Für das Teilprojekt Polder Floßgraben in Mecklenburg-Vorpommern werden die Kosten noch ermittelt.

In diesem Jahr werden im Polder Lenzer Wische die Vorarbeiten weitergehen. Unter anderem wird der aktuelle Bodenzustand bewertet, um Nachsorgemaßnahmen abzuleiten beziehungsweise um bei Nutzung der Flächen als Polder gegebenenfalls Entschädigungszahlungen zu klären.

Einbindung der Landeigentümer und Landnutzer

Bei der Umsetzung der einzelnen Projektetappen sollen die ortsansässigen Landwirte und Landeigentümer früh einbezogen werden. Ziel ist, Akzeptanz für Hochwasserschutzmaßnahmen im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens zu erreichen und den Flächennutzern Planungssicherheit zu geben. Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms sind neben den Kosten für Planung und Bau der erforderliche Grunderwerb sowie die dingliche Sicherung der Grundstücksbeanspruchung im Grundbuch bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Verkehrswerts förderfähig.

Das Nationale Hochwasserschutzprogramm wurde von den Umweltministern des Bundes und der Länder nach dem Elbehochwasser 2013 beschlossen, unter anderem mit dem Ziel, den Flüssen wieder mehr Raum zu geben. Zusätzliche Rückhalteflächen tragen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes bei. Der Schwerpunkt liegt auf überregional wirksamen Maßnahmen.

Der Gesamtfinanzbedarf wird auf rund 5,4 Milliarden Euro geschätzt. Der Bund hat hierfür bislang 1,2 Milliarden Euro für die kommenden zehn Jahre in Aussicht gestellt. Insgesamt acht Maßnahmen des Hochwasserrückhalts sind geplant. Neben den bereits existierenden Havelpoldern sind in Brandenburg in den Einzugsgebieten von Elbe und Oder zusätzliche Polderflächen mit einem geschätzten Retentionsvolumen von rund 300 Millionen Kubikmetern beziehungsweise rund 5.900 Hektar Retentionsfläche durch Deichrückverlegungen vorgesehen.

Bund zahlt 60 Prozent

Die Finanzierung des Projekts Lenzer Wische erfolgt über den Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Danach finanziert der Bund 60 Prozent. Die Länder übernehmen den verbleibenden Anteil von 40 Prozent. Dessen Finanzierung ist mit der heute abgeschlossenen Vereinbarung gesichert und wird paritätisch – je Land rund 280.000 Euro - zwischen den Beteiligten aufgeteilt.

 
 

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