Tierschutzplan wird erarbeitet

Veröffentlicht am 19.12.2016 in Landwirtschaft

Mit einer Auftaktveranstaltung ist in Groß Kreutz der Startschuss für die Erarbeitung des Tierschutzplans Brandenburg gegeben worden. Rund 100 Vertreter des Bündnisses Agrarwende, von landwirtschaftlichen Berufsverbänden, dem Verbraucher- und dem Tierschutz sowie aus Verwaltungen und Wissenschaft nahmen teil. Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger eröffnete die vom Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) Potsdam Bornim und der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) Ruhlsdorf/Groß Kreutz e.V. ausgerichtete Informations-Tagung mit einem Grußwort.

„Selbstverständlich gilt es darauf aufzubauen, was wir schon erreicht haben. Dazu ein Zitat von Kurt Simons, Vorsitzender des Vereins Menschen für Tierrechte: „Wir haben in Deutschland, zusammen mit England, Österreich und den skandinavischen Ländern, die strengste Tierschutz-Gesetzgebung weltweit“, erklärte Jörg Vogelsänger zu Beginn. Das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung seien strengen Vorgaben, die auch für die Erarbeitung des Brandenburger Tierschutzplans den Rahmen vorgäben.

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“ So das Zitat aus dem Paragraphen 2 aus dem Brandenburger Tierschutzgesetz.

Das seien die schon heute bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Wahr sei auch, dass diese von den Tierhalterinnen und Tierhaltern selbstverständlich eingehalten würden. Aber genau so wahr sei auch, dass es auch immer wieder Tierhalter gäbe, die diese Pflichten nicht einhielten, die den Grundsätzen der tierwohlgerechten Haltung nicht genügen. Vogelsänger: „Dies ist nicht zu akzeptieren, von der Politik nicht, von den Menschen nicht und von den Landwirten und Tierhaltern eben auch nicht“.

Weitere Auszüge aus Vogelsängers Rede: „Viele sind der Meinung, dass der gesetzlich normierte Tierschutz einer artgerechten Haltung noch nicht weitreichend genug ist, dass mehr getan werden kann und soll. Mit den 104.000 Unterschriften zum Volksbegehren ist dies auch in Brandenburg dokumentiert. Der Landtag Brandenburg hat deshalb in diesem Jahr nach eingehender Diskussion das Volksbegehren in veränderter Form angenommen -  eine gemeinsame Beschlussempfehlung von SPD, LINKE und CDU.“

Acht Punkte umfassender Auftrag an die Landesregierung

Der Handlungsauftrag in Punkt 2 des Landtagsbeschlusses ist als konkrete Vorgabe zu verwenden:

  • Es ist „unter Beteiligung des Berufsstands, des Aktionsbündnisses Agrarwende, der Wissenschaft und Interessenverbände der Wirtschaft ist bis Ende 2017 ein Tierschutzplan zu erarbeiten, der sich an bestehenden Tierschutzplänen orientiert.

  • Der Tierschutzplan wird ein Maßnahmenprogramm für die Nutztierhaltung zur Optimierung des Managements und der Haltungsbedingungen hinsichtlich des Tierwohls, zum Aufbau von Demonstrationsbetrieben, zum Verzicht auf das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln und zur Umsetzung des Arzneimittelgesetzes zur Verbesserung der Transparenz und zur Reduzierung des Antibiotikaanwendung enthalten.

  • Die Verbesserung des Tierwohls Rechnung soll zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger erhalten. Es ist niemand – vor allem nicht den Nutztieren geholfen - wenn der Tierhaltung in Brandenburg die Basis entzogen würde. Bei Tierhaltung im Ausland gibt es keinen direkten Einfluss auf die Haltung und die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften. Deshalb ist es richtig, dass der Landtag die Erarbeitung eines Maßnahmeprogramms für die Nutztierhaltung als Teil des Tierschutzplanes beauftragt hat. 

Das Ministerium hat einen Auftrag zur Erarbeitung des Tierschutzplans an das Konsortium aus Institut für Agrartechnik und Bioökonomie Potsdam und Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung und Tierzucht Groß Kreutz nach Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vergeben.

Der Tierschutzplan, so Vogelsänger, wäre aus meiner Sicht dann erfolgreich wenn die Beteiligten den Prozess als Chance nutzen würden, aufeinander zuzugehen und wenn man zu konkreten Ergebnissen im Interesses eines hohen Tierwohlniveaus gelangen könnte.

Neben der wissenschaftlichen Begleitung ist die Organisation der Erarbeitung des Planes von besonderer Bedeutung. Es soll Arbeitsgruppen geben (auf die der Auftragnehmer sicher noch eingehen wird) und es soll im Januar ein Lenkungsgremium/ Steuerungsgruppe gebildet werden.

Umgesetzte Forderungen oder in der Umsetzung begriffen

Bereits im September 2015 hat der Agrarminister entschieden, dass in Brandenburg in der Agrarinvestitionsförderung nur noch die Premiumförderung ab 2017 Anwendung findet. Diese Förderung setzt den höchsten Standard im Bereich Tierwohl. (Punkt 1 des Landtagsbeschlusses). Neben Brandenburg haben sich mit Nordrhein-Westfalen, Schleswig Holstein und Niedersachsen drei weitere Bundesländer entschieden, diesen Weg einzuschlagen. Zudem gibt es ab 2017 für Schweinemast- und Geflügelanlagen eine Deckelung.

Ferner wird die Anschaffung von Landwirtschaftstechnik zur Emissionsminderung bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gefördert. (Punkt 5 des Landtagsbeschlusses)

Der Filtererlass für Schweinemastanlagen mit mehr als 10.000 Mastplätzen tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. (Punkt 7 des Landtagsbeschlusses)

Brandenburg ist und bleibt mit dem Saarland und mit Hessen Spitze im Ökolandbau. In der aktuellen Förderperiode der EU sollen hier immerhin über 177 Millionen Euro Steuermittel von Land, Bund und EU eingesetzt werden. Wir haben 2016 eine Zunahme von zirka. 80 Betrieben und damit zusätzlich 6.900 Hektar.

Trotzdem ist auch im Ökobereich die Tierhaltung nicht ohne Konflikte. Deshalb gibt es auch hier ein entsprechendes Projekt in der Europäischen-Innovations-Partnerschaft. Dieses Programm soll neue Wege in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft und im Gartenbau aufzeigen. Diese Chance sollten wir nutzen, auch bezüglich möglicher Demonstrationsbetriebe.

Beispielprojekte aus der Europäischen-Innovations-Partnerschaft.

  • Optimierung der ökologischen Schweine-/Sauenhaltung in Brandenburg mit 1.084.000 Euro

  • Physiologisches Tierwohl-Mess- und Management-System für Milchrinder mit 922.000 Euro

  • Bewegungsbuchten für säugende Sauen in der Produktion mit 431.000 Euro

„Brandenburger Unternehmen setzen auf Innovation und Modernisierung“, so Vogelsänger. „Der Tierschutzplan soll deshalb mit einem Maßnahmenprogramm zur Nutztierhaltung gekoppelt werden“.

Mit beiden sollten Brandenburger Landwirtschaftsbetriebe ermutigt werden, zu investieren. Neue moderne Ställe hätten einen höheren Standard als alte. Vogelsänger: „Wir haben über 3.000 Unternehmen mit Tierhaltung im Land Brandenburg. Diese Vielfalt sollte erhalten bleiben. Landwirtschaft ohne Tierhaltung ist für mich undenkbar. Wir müssen jedoch gemeinsam Verbesserungen beim Tierwohl erreichen. Das ist ein hoher Maßstab an und die große Verantwortung der Tierhalter. Das Jahr 2016 geht zu Ende. Wir sind im Plan. Im Jahr 2017 werden engagiert diskutieren, wie wir mehr Tierwohl in der Tierhaltung erreichen können.“

 
 

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