Die Auszahlung der wichtigsten EU-Agrarbeihilfen wird auf den 29. Dezember vorverlegt. Für die 5600 Bauern bedeutet das mehr Liquidität. Für die kommende Erntesaison zahlt das Land Brandenburg seinen Agrarbetrieben insgesamt rund 337 Millionen Euro aus.
„Mit dem Geld können die Landwirte zum Beispiel neues Saatgut oder auch Dünger erwerben oder auch ausstehende Rechnungen begleichen. Gerade mit Blick auf die niedrigen Preise für wichtige Agrarprodukte – in diesem Jahr wirkt sich insbesondere der niedrige Milchpreis aus – dringen die Landwirte auf möglichst frühe Auszahlungstermine“, s Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger. Die beteiligten Verwaltungen würden die Basisprämie, die Greeningprämie, die Umverteilungsprämie und die Junglandwirteprämie bereits zum Jahresende überweisen. Geplant sei, dass die Bundeskasse die Auszahlungen ab dem 29. Dezember vornimmt.
Die Prämie zum Greening beispielsweise ist eine Zahlung für Klima- und Umweltschutz und fördert Methoden der Landbewirtschaftung. Diese wird an Landwirte ausgezahlt, wenn sie den Anbau verschiedener Feldfrüchte nachweisen, das Dauergrünland erhalten beziehungsweise auf mindestens fünf Prozent ihrer Flächen ökologische Vorrangflächen ausweisen.
Kleinere Betriebe bis zu einer Prämienhöhe von 1.250 Euro und Unternehmen des ökologischen Landbaus müssen diese Greening-Maßnahmen nicht anwenden. Der ökologische Landbau bietet mit seinen Anbauverfahren eine hohe Diversität im Rahmen der Fruchtfolgegestaltung - die Flächen werden extensiv genutzt.
Das neue System der Direktzahlungen sieht 2015 für Brandenburg/Berlin eine Basisprämie von genau 159,94 Euro je Hektar vor. Die Greeningprämie wird bundeseinheitlich in Höhe von 87,43 Euro je Hektar gezahlt.
Außerdem erhalten Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften, in den kommenden Tagen die Ausgleichszulage.
Die Zahlungen erfolgen ausschließlich aus dem EU-Agrarhaushalt und sind an eine Reihe Vorschriften geknüpft.
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Umweltschutz im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und dem Grundwasserschutz.
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Maßnahmen gegen Klimawandel
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Guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen
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Gesundheit von Mensch und Tier (Lebensmittelsicherheit, zur Kennzeichnung von Tieren, zum Schutz vor Tierseuchen und die korrekte Anwendung von Pflanzenschutzmittel)
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Einhaltung von Tierschutzanforderungen
Werden diese Auflagen von den Betrieben nicht erfüllt, kann ein Teil der Prämien gekürzt werden - bei schweren Verstößen bis zu 100 Prozent. In der aktuellen siebenjährigen EU-Förderperiode hat die Gemeinschaft die Umweltmaßnahmen im Rahmen der Betriebsprämie ausgeweitet.