Verbraucherschutz: Beratung, auch jetzt für Sie da!

Veröffentlicht am 27.03.2020 in Service

Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät weiterhin wie gewohnt! Jetzt auch zum Thema Corona und Abzocke. Ratsuchende erreichen die Verbraucherzentrale wie gewohnt von 9:00 bis 18:00 Uhr täglich über das landesweite Servicetelefon: 0331 / 98 22 999 5. Rechtsberatungen führen die Mitarbeiter ebenfalls per Telefon und E-Mail durch. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.

Die Verbraucherzentrale hat ihre Arbeit weitgehend auf Homeoffice umgestellt. Für den Publikumsverkehr sind die Geschäftsstellen bereits seit dem 16. März geschlossen. Die Digimobil-Tour im ländlichen Norden pausiert ebenfalls. Neben den klassischen Themen stieg in den vergangenen Tagen der Informations- und Beratungsbedarf rund um das Corona-Virus:

  • Welche Rechte habe ich momentan bei der Stornierung von Reisen?
  • Was ist mit meinem Ticket, wenn die Sport- oder Musikveranstaltung abgesagt wurde?
  • Mein Fitness-Studio hat geschlossen – bekomme ich nun mein Geld zurück?
  • Was geschieht, wenn ich einen Gutschein akzeptiere und der Anbieter dann insolvent wird?
  • Die Pflegekraft oder der bestellte Handwerker aus Polen kommen nicht mehr – sollte ich dagegen rechtlich vorgehen?
  • Mir werden Versicherungen bzw. Geldanlagen mit Corona-Bezug angeboten – ist das überhaupt sinnvoll?

Unter der Internetadresse www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona bietet die Organisation täglich aktualisierte Tipps zum Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie. Eine Beschwerde-Box bietet die Möglichkeit, unkompliziert Fälle von „Corona-Abzocke“ zu melden, vor denen die Verbrauchervereinigung dann warnen oder auch rechtlich vorgehen kann.

Der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger (SPD) zum Angebot des Brandenburger Verbraucherschutzes: „Die Rechte der Bürger als Verbraucher müssen gewahrt bleiben. Dafür hat sich die Verbraucherzentrale jetzt gut aufgestellt. Wir müssen überhaupt aufpassen, dass angesichts der Pandemie der Datenschutzes aber auch die persönlichen Rechte nicht auf Dauer ausgehöhlt werden“.

 
 

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