Die Bundesstraße 1/5 gehört zu den meist befahrenen Straßen östlich der Metropole Berlin. Zu gefährlich für Radfahrer und damit zu Recht für diese gesperrt, meint der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger und sprach mit Verkehrsminister Guido Beermann. Das Ministerium präzisierte jetzt die Informationen zur Planung und dem Bau verschiedener neuralgischer Verkehrsabschnitte in der Region.
Wann ist der Planfeststellungsbeschluss (PFB) für den Ausbau der L 33 Hönow bis Landesgrenze Berlin/Brandenburg zu erwarten?
Antwort: Das Projekt befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Im Ergebnis der Erörterung von Einwendungen wurden Umplanungen bzgl. lärm- und artenschutzrechtlicher Belange erforderlich. Eine neue Vorzugsvariante für den Ausbau wurde ermittelt. Zwischenzeitlich liegt für das Land Brandenburg die Verkehrsprognose 2030 vor. Diese wird aktuell mit Berlin abgestimmt. Anschließend ist die schalltechnische Unterlage (Lärmschutz) nochmals anzupassen.
Die Übergabe der aktualisierten Genehmigungsplanung an die Anhörungsbehörde soll Ende 2021 erfolgen (bisher III/2021). Es folgen eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Erörterung. Der Planfeststellungsbeschluss wird nach derzeitigem Kenntnisstand für 2022 erwartet.
Frage: Wann ist der PFB für den Radweg B 1/B 5 zu erwarten?
Antwort: Der Radweg zwischen Hoppegarten und Fredersdorf/Vogelsdorf befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Der Beschluss wird nach dem derzeitigen Kenntnisstand im 1. Halbjahr 2023 erwartet.
Frage: Wann ist der PFB für die B 96 zu erwarten?
Antwort: Die Ortsumfahrung Teschendorf/Löwenberg befindet sich seit Ende 2012 im Planfeststellungsverfahren. Aufgrund einer Vielzahl von Stellungnahmen sowie im Verfahrensverlauf geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen wurden bereits mehrere Deckblattplanungen erarbeitet. Wesentlicher Grund der aktuell laufenden 5. Deckblattplanung war die Einführung der aktuellen Straßenverkehrsprognose. Nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Frühjahr 2021 erfolgt derzeit die Erarbeitung der Stellungnahmen durch den Landesstraßenbau. Die Erörterung ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Das Ziel ist, den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2022/23 zu erreichen.