Vermarktung von Urlaub auf dem Lande wird gefördert

Veröffentlicht am 30.07.2015 in Wirtschaft

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat das Förderprogramm für die Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen in der EU-Förderperiode bis 2020 in Kraft gesetzt. Um was es geht:

Was soll gefördert werden?

Die Vorhaben ist eine Finanzspritze für die Vermarktung von Landtourismus im Land Brandenburg. So wurden bereits unterstützt: Brandenburger Landpartie (http://www.brandenburger-landpartie.de/), das Bio-Hoffest (http://www.bio-berlin-brandenburg.de/kalender/detailansicht/meldungen/biohoffest-im-rahmen-des-bundeszentralen-weltkindertagsfestes//779/) sowie Messe-Präsentationen von Tourismus auf dem Lande.

Wer darf sich bewerben?

Als Antragssteller kommen überregional tätige Vereine beziehungsweise Verbände als Branchenverband sowie „natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen, im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände“.

Wieviel Geld gibt es?

Die Projektförderung wird wie bei fast allen ELER-Programmen anteilig gewährt. Antragsteller müssen in unterschiedlicher Höhe Eigenanteile nachweisen. Maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben können bezuschusst werden. Für das Programm stehen in der neuen Förderperiode 8,75 Millionen Euro zu Verfügung, wobei der Großteil EU-Mittel aus dem Agrarfonds ELER kommt.

Welche Fristen gelten?

Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15. Januar des laufenden Haushaltjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung, können als zusätzlicher Antragstermin der 31. Mai oder weitere Termine festgelegt werden. Im Haushaltsjahr 2015 können Anträge bis zum 28. August 2015 gestellt werden.

Wie sahen die Förderungen früher aus?

In der vergangenen EU-Förderperiode waren die Mittel zur Förderung von Vermarktungsprojekten im Landtourismus rege nachgefragt worden. Anträge konnten in den Jahren 2007 bis 2013 im Rahmen der Richtlinie Integrierte ländliche Entwicklung/LEADER gestellt werden. Veränderungen in der ELER-Verordnung machen aber nun die Formulierung einer separaten Förderrichtlinie erforderlich.

Wo gibt es weitere Informationen?

Informationen zum Inhalt des Förderprogramms bietet die Homepage des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums unter www.mlul.brandenburg.de bzw. die website des ELER www.eler.brandenburg.de.

 
 

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