Was ist eigentlich Vertragsnaturschutz?

Veröffentlicht am 08.06.2017 in Umwelt

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat sich am Donnerstag 9. Juni 2017 bei einem Besuch im Naturpark Westhavelland vor Ort über die Umsetzung der Projekte zum Vertragsnaturschutz informiert. Was steckt hinter dem Begriff?

Diese Verträge zur Landschaftspflege kommen bei Flächen infrage, die sich nicht für eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eignen. Hierzu zählen insbesondere Ödland, ungenutztes Grünland, Zwergstrauch-Heiden, Streuobstbestände ohne gewerbliche Nutzung, Feldgehölze und Hutewälder.

Vergütet werden Leistungen der Eigentümer, wie zum Beispiel Landschaftspflege mit Tieren, Einsatz naturschonender Technik, ökologisches Grünlandmanagement oder von biotopverbessernde Maßnahmen.

Außerdem werden die Verträge zur inhaltlichen oder naturschutzfachlichen Ergänzung der Programme von Agrarumweltförderung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vereinbart. Dabei werden die Erschwernisse bei der Bewirtschaftung und Ertragsausfälle im Interesse Biotop- und Artenschutz ausgeglichen.

Der Vertragsnaturschutz als landeseigenes Förderprogramm wird durch das Landesamt für Umwelt koordiniert. Dezentral setzen 21 Betreuungsstellen, die in den Naturschutzfachreferaten des Amtes und den Großschutzgebieten angesiedelt sind, die Maßnahmen in Kooperation mit den Landkreisen um. Die Wirkung von Vertragsnaturschutzmaßnahmen wird regelmäßig über stichprobenhafte Erfolgskontrollen überprüft.

Bei seinem Besuch im Westhavelland ist Minister Vogelsänger mit Flächennutzern und Landwirten zusammen getroffen, um sich über deren Praxiserfahrungen zu informieren. Im Jahre 2016 wurden 378 Verträge mit einem Gesamtflächenumfang von 8.600 Hektar abgeschlossen. Brandenburg hat die Fördersumme für den Vertragsnaturschutz seit 2014 von 1,6 Millionen Euro auf 2,2 Millionen Euro im Jahr 2017 angehoben. Eine weitere Erhöhung ist für 2018 geplant.

 
 

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