Was ist eine zivilprozessuale Musterfeststellungsklage?

Veröffentlicht am 15.06.2018 in Bundespolitik

Der Deutsche Bundestag hat eine so genannte Musterfeststellungsklage verabschiedet. Verbraucher sollen sich in Zivilprozessen schnell, unbürokratisch und gemeinsam gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschung – vor allen Dingen von großen Konzernen – wehren können. Der Satz  - Wer recht hat, muss auch recht bekommen - soll in diesem Land nicht nur für die Großen sondern auch für die Kleinen gelten.

„Die „Eine-für-alle-Klage“ ist für alle Beteiligten – die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen und auch die Gerichte – deutlich effizienter und kostengünstiger als unzählige einzelne Parallelverfahren. Sie stärkt die Rechtsdurchsetzung und den Verbraucherschutz in Deutschland.“ So die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley.

Wie sah es bisher aus?

Auch wenn eine Vielzahl von Verbrauchern (Duden plural, ungeschl.) in gleicher Weise betroffen waren. Bislang mussten jede einzelne Bürgerin und jeder Bürger seine Rechte vor Gericht von Anfang bis Ende für sich allein durchfechten. Das kostete sehr viel Geld, Zeit und Nerven. Damit war Macht bisher zugunsten der Unternehmen verschoben: Sie haben in aller Regel ein deutlich höheres Durchhaltevermögen und auch die finanziellen Mittel. Das schreckte Verbraucher ab, sie resignierten und verzichteten auf ihr gutes Recht.

Einer klagt für alle

Statt wie bisher teure und langwierige Einzelverfahren führen zu müssen, können sich Verbraucher künftig einer „Eine-für-alle-Klage“ anschließen:
Anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände können gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen.

Wer darf klagen?

Klagebefugte Verbände müssen dabei strenge Anforderungen erfüllen – unabhängig davon, ob es sich um einen nationalen Verband oder einen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat handelt. Das ist wichtig, damit die Musterfeststellungsklage allein im Sinne des Verbraucherschutzes erhoben und nicht zu anderen Zwecken missbraucht wird.

Wieviel müssen klagen?

Wenn von einem Fall mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher in vergleichbarer Weise betroffen sind, kann ein klagebefugter Verband zur gebündelten Klärung der zentralen Sach- und Rechtsfragen die neue „Eine-für-alle-Klage“ erheben. Die Klage wird dann in einem Klageregister öffentlich bekannt gemacht. Hier können alle Betroffenen ihre Ansprüche und Rechtsverhältnisse anmelden– und zwar kostenlos und ohne Anwaltszwang. Melden anschließend innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche an, beginnt das eigentliche Verfahren.

Verjährung aufgeschoben

Im Klageregister angemeldete Verbraucher profitieren von der „Eine-für-alle-Klage“. Eine Verjährung ihrer Ansprüche ab Erhebung der Klage wird „gehemmt“. Sie können den Ausgang des Verfahrens abwarten, ohne dass ihnen in der Zwischenzeit die Verjährung droht. Oder sie selbst ein Kostenrisiko eingehen müssen.

Ein bindendes Urteil für die Beteiligten

Das Gerichtsurteil, das am Ende der „Eine-für-alle-Klage“ ergeht, ist sowohl für das Unternehmen als auch für die angemeldeten Verbraucher bindend. Auch die Unternehmen erlangen so Rechtssicherheit.

Stimmen aus dem Brandenburger Landtag

Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Tina Fischer der SPD-Landtagsfraktion

„Diese Entscheidung ist überfällig. Der Diesel-Skandal und andere Fälle haben gezeigt, dass in Deutschland das Kräftegleichgewicht zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu Lasten der letzteren gestört ist. Es ist höchste Zeit, dass wirksamerer Rechtsschutz ermöglicht wird, wenn eine Vielzahl von Verbrauchern durch einen Konzern finanziell geschädigt wird.“

Der rechtspolitische Sprecher Erik Stohn

Brandenburg hat seit Jahren auf diese erweitere Möglichkeit für Verbraucherklagen auf Schadenersatz gedrungen. Die SPD im Bund hat die Musterfeststellungsklage in den Koalitionsverhandlungen gegen große Widerstände der CDU/CSU durchgesetzt – dafür gebührt ihr Dank und Anerkennung. Nötig sind nun noch Vorkehrungen gegen missbräuchliche Abmahnungen. Sie sollen die Einführung der Musterfeststellungsklage sinnvoll ergänzen.“

 
 

Für Sie vor Ort

Bürgerbüro NEUENHAGEN
Sprechzeiten
Dienstag    14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Freitag          9:00 - 12:00 Uhr

Ernst-Thälmann-Straße 32A
15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon 03342/ 212 446
E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de

Bitte verabreden Sie rechtzeitig
einen Termin mit Ihrem
Landtagsabgeordneten Jörg Vogelsänger

Wo ist was los?

Alle Termine öffnen.

16.07.2025, 10:00 Uhr - 18.07.2025, 16:00 Uhr Plenum des Brandenburger Landtages
Die Plenar-Tage sind vorläufig eingeplant, außerplanmäßige Sitzungen sowie Änderungen gibt der Landtag ku …

21.07.2025, 18:00 Uhr - 22:00 Uhr Neuenhagen bei Berlin: Gemeindevertretung (GV)
Änderungen vorbehalten: https://www.neuenhagen-bei-berlin.de/startseite-de/

22.07.2025, 18:30 Uhr - 22:00 Uhr Erkner: Stadtverordnetenversammlung (SVV)

Alle Termine

Brandenburg Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag im Wortlaut

Nachrichten

12.07.2025 08:50 Thorsten Rudolph zum Haushaltsentwurf 2025
Haushaltsentwurf 2025 – solide Grundlage für sozialen Fortschritt und gezielte Investitionen Zum Abschluss der Haushaltswoche zieht Thorsten Rudolph, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, eine erste politische Bilanz des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025. Der Entwurf bildet aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ein stabiles Fundament für eine Politik, die den Zusammenhalt stärkt, Zukunft ermöglicht und ökonomisch verantwortungsvoll bleibt.… Thorsten Rudolph zum Haushaltsentwurf 2025 weiterlesen

29.06.2025 19:14 Dirk Wiese zum SPD-Beschluss Prüfung AfD-Verbotsverfahren
Ja zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens Der einstimmige Beschluss auf dem SPD-Parteitag zur Prüfung eines AfD-Parteiverbots ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt, sagt Dirk Wiese. „Die beschlossene Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbots ist richtig. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist ein schwerwiegender Vorgang – er muss Konsequenzen haben. Der Rechtsstaat darf… Dirk Wiese zum SPD-Beschluss Prüfung AfD-Verbotsverfahren weiterlesen

27.06.2025 19:16 Anja Troff-Schaffarzyk zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Echter Interessenausgleich zwischen Wohnungsbau und Bahnflächen Der Bundestag hat gestern eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beschlossen. Damit gibt es eine gute Grundlage, um einen echten Ausgleich zwischen dem Schutz von Eisenbahninfrastruktur und kommunalen Interessen, etwa für Wohnungsbau, zu schaffen. „Der rechtliche Rahmen sowohl für die Entwidmung und den Erhalt von Bahnflächen ist mit dem geänderten… Anja Troff-Schaffarzyk zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes weiterlesen

26.06.2025 19:18 Dagmar Schmidt zum Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat einstimmig entschieden – ein gutes Signal Der Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Die Kommission hat einstimmig entschieden – das zeigt, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland funktioniert, sagt Dagmar Schmidt. „Die Ergebnisse der Mindestlohnkommission sind ein Abbild der derzeitigen wirtschaftlichen Lage. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns… Dagmar Schmidt zum Mindestlohn weiterlesen

22.06.2025 17:50 Bundesparteitag 27. – 29.06.2025
Drei Tage SPD-Parteitag – und Du bist live dabei. Mitreißende Debatten, offene Diskussionen und wichtige Entscheidungen: Auf dem Bundesparteitag stellen wir die Weichen für unsere Zukunft. Mit neuem Vorstand und einer klaren sozialdemokratischen Vision. Hier findest Du das Programm, alle Anträge und den Livestream. Wir freuen uns auf Dich! weitere Informationen

Ein Service von info.websozis.de