Was ist eine zivilprozessuale Musterfeststellungsklage?

Veröffentlicht am 15.06.2018 in Bundespolitik

Der Deutsche Bundestag hat eine so genannte Musterfeststellungsklage verabschiedet. Verbraucher sollen sich in Zivilprozessen schnell, unbürokratisch und gemeinsam gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschung – vor allen Dingen von großen Konzernen – wehren können. Der Satz  - Wer recht hat, muss auch recht bekommen - soll in diesem Land nicht nur für die Großen sondern auch für die Kleinen gelten.

„Die „Eine-für-alle-Klage“ ist für alle Beteiligten – die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen und auch die Gerichte – deutlich effizienter und kostengünstiger als unzählige einzelne Parallelverfahren. Sie stärkt die Rechtsdurchsetzung und den Verbraucherschutz in Deutschland.“ So die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley.

Wie sah es bisher aus?

Auch wenn eine Vielzahl von Verbrauchern (Duden plural, ungeschl.) in gleicher Weise betroffen waren. Bislang mussten jede einzelne Bürgerin und jeder Bürger seine Rechte vor Gericht von Anfang bis Ende für sich allein durchfechten. Das kostete sehr viel Geld, Zeit und Nerven. Damit war Macht bisher zugunsten der Unternehmen verschoben: Sie haben in aller Regel ein deutlich höheres Durchhaltevermögen und auch die finanziellen Mittel. Das schreckte Verbraucher ab, sie resignierten und verzichteten auf ihr gutes Recht.

Einer klagt für alle

Statt wie bisher teure und langwierige Einzelverfahren führen zu müssen, können sich Verbraucher künftig einer „Eine-für-alle-Klage“ anschließen:
Anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände können gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen.

Wer darf klagen?

Klagebefugte Verbände müssen dabei strenge Anforderungen erfüllen – unabhängig davon, ob es sich um einen nationalen Verband oder einen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat handelt. Das ist wichtig, damit die Musterfeststellungsklage allein im Sinne des Verbraucherschutzes erhoben und nicht zu anderen Zwecken missbraucht wird.

Wieviel müssen klagen?

Wenn von einem Fall mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher in vergleichbarer Weise betroffen sind, kann ein klagebefugter Verband zur gebündelten Klärung der zentralen Sach- und Rechtsfragen die neue „Eine-für-alle-Klage“ erheben. Die Klage wird dann in einem Klageregister öffentlich bekannt gemacht. Hier können alle Betroffenen ihre Ansprüche und Rechtsverhältnisse anmelden– und zwar kostenlos und ohne Anwaltszwang. Melden anschließend innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche an, beginnt das eigentliche Verfahren.

Verjährung aufgeschoben

Im Klageregister angemeldete Verbraucher profitieren von der „Eine-für-alle-Klage“. Eine Verjährung ihrer Ansprüche ab Erhebung der Klage wird „gehemmt“. Sie können den Ausgang des Verfahrens abwarten, ohne dass ihnen in der Zwischenzeit die Verjährung droht. Oder sie selbst ein Kostenrisiko eingehen müssen.

Ein bindendes Urteil für die Beteiligten

Das Gerichtsurteil, das am Ende der „Eine-für-alle-Klage“ ergeht, ist sowohl für das Unternehmen als auch für die angemeldeten Verbraucher bindend. Auch die Unternehmen erlangen so Rechtssicherheit.

Stimmen aus dem Brandenburger Landtag

Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Tina Fischer der SPD-Landtagsfraktion

„Diese Entscheidung ist überfällig. Der Diesel-Skandal und andere Fälle haben gezeigt, dass in Deutschland das Kräftegleichgewicht zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu Lasten der letzteren gestört ist. Es ist höchste Zeit, dass wirksamerer Rechtsschutz ermöglicht wird, wenn eine Vielzahl von Verbrauchern durch einen Konzern finanziell geschädigt wird.“

Der rechtspolitische Sprecher Erik Stohn

Brandenburg hat seit Jahren auf diese erweitere Möglichkeit für Verbraucherklagen auf Schadenersatz gedrungen. Die SPD im Bund hat die Musterfeststellungsklage in den Koalitionsverhandlungen gegen große Widerstände der CDU/CSU durchgesetzt – dafür gebührt ihr Dank und Anerkennung. Nötig sind nun noch Vorkehrungen gegen missbräuchliche Abmahnungen. Sie sollen die Einführung der Musterfeststellungsklage sinnvoll ergänzen.“

 
 

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