Was ist Grundrente? Beseitigung von Altersarmut!

Veröffentlicht am 04.02.2019 in Senioren

Die Renten von bis zu vier Millionen Geringverdienern sollen deutlich steigen. So steht es im Vertrag der GroKo. Dafür hat Arbeitsminister Hubertus Heil jetzt ein Konzept vorgelegt. Was will er? Wer kann davon profitieren?

  • Die Grundrente sieht vor: Ehemalige Geringverdiener sollen bis zu 447 Euro mehr erhalten. Gilt auch rückwirkend.

  • Die Bedingung: Sie sollen 35 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung. Kindererziehungs- und Pflegezeiten eingezahlt haben.

  • Vier Millionen Rentner in ganz Deutschland könnten davon profitieren.

Wer sein Leben lang gearbeitet und in die Sozialversicherung eingezahlt hat, soll im Alter mehr Geld erhalten. Der Aufschlag soll maximal 447 Euro pro Monat betragen. Den Höchstbetrag erhalten danach Rentner, die lebenslang für Mindestlohn arbeiteten. Das Projekt ist aus Steuern zu finanzieren, so der Plan. Die Grundrente könnte nach den Plänen des Ministers spätestens zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Union ist wieder mal gespalten: Entspreche nicht dem Koalitionsvertrag, Heil verteile Geld nach der Prinzip der Gießkanne, so der konservative Wirtschaftsflügel, vernünftig vom Sozialen Flügel der Union. Wie immer dagegen die Klientel-Partei FDP. (Steht übrigens doch im Koalitionsvertrag, Seite 92, ab Zeile 4250)

Die neue Grundrente soll ein Alterseinkommen von zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren. Davon soll profitieren, wer 35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit vorweisen kann. Hubertus Heil lehnt dabei eine Bedürftigkeitsprüfung als Bedingung für die Grundrente ab. Hier weicht der Bundesarbeitsminister von Koalitionskonzept ab. Er will keine Bedürftigkeitsprüfung.

Heil ist klar, dass die Grundrente kostet, etwa einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag pro Jahr. "Aber den muss die Gesellschaft aus Respekt vor harter Arbeit schaffen", so Heil. Sein Beispiel: Die Friseurin hat 40 Jahre lang auf Mindestlohnbasis gearbeitet und nun 514 Euro Rente erhält. Mit der beabsichtigten Grundrente könne die Friseurin künftig mit 961 Euro Rente im Monat rechnen.

Einzige Bedingung für die Grundrente: 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Kindererziehungs- und Pflegezeiten würden angerechnet, ebenso Beschäftigungsjahre in Teilzeit. Die Grundrente solle nicht nur für Neu-Rentner zukommen. Drei bis vier Millionen ehemalige Geringverdiener sollen davon profitieren.

Streitpunkt: Die Bedürftigkeitsprüfung! Heil: "Ich fände es respektlos, wenn wir diese Menschen nach einem Arbeitsleben zwingen, beim Amt ihre Vermögensverhältnisse darzulegen". Die Grundrente über die Rentenversicherung geklärt werden.

Danach wäre es unerheblich, ob ein Rentner geerbt hat, im eigenen Haus lebt und was der Ehepartner verdient. Kurz: Hat jemand mit niedrigem Einkommen mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, wird seine Rentenpunkte automatisch hochgestuft. Leistung sollte einfach belohnt werden.

 
 

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