Weniger Bürokratie für Kommunen: Künftig wird Städte und Gemeinden Aufträge deutlich einfacher vergeben können. Mit der Anhebung der Wertgrenzen kann die Beschaffungbeschleunigt werden. Das kommt vor allem der mittelständischen Wirtschaft und dem Handwerk entgegen. Laut Innen- und Kommunalminister René Wilke sowie Wirtschaftsminister Daniel Keller gilt die veränderte Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg (KomHKV) gilt ab heute, 19. Juni 2025. Die Änderung der KomHKV sieht unter anderem vor:
- Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Liefer- und Dienstleistungen und von Bauleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 3.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
- Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird die Wertgrenze der Verhandlungsvergabe auf bis unterhalb des EU-Schwellenwertes (zurzeit 221.000 Euro) festgesetzt. Zuvor lag die Wertgrenze bei 100.000 Euro. Gleiches gilt für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.
- Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
- Die bisher bis Ende 2025 befristete Sonderregelung für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Bauleistungen bei der Einrichtung und dem Betrieb von Geflüchtetenunterkünften wird um fünf Jahre verlängert – bis zum 31.12.2030.
René Wilke: „Es ist der nächste logische und notwendige Schritt, schnellstmöglich die Kommunen am Bürokratieabbau teilhaben zu lassen. Nachdem die Landesregierung zu Beginn der Woche bereits die Vergabe von Aufträgen der Öffentlichen Hand vereinfacht hat, muss diese Erleichterung auch der kommunalen Familie zuteilwerden. Kürzere Verfahrenszeiten, geringerer Dokumentationsaufwand und mehr Spielraum bei der Auswahl von Verfahrensarten erhöhen die Effizienz in der kommunalen Beschaffungspraxis. Wirkungsvolle Kommunen sind auch starke Kommunen. Wir wollen und brauchen starke Kommunen. Gleichzeitig – und auch das ist immens wichtig – sind mit dieser Veränderung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Transparenz zu wahren.“
Daniel Keller: „Mit dieser Neuregelung vereinfachen und beschleunigen wir Aufträge der öffentlichen Hand massiv. Das ist zugleich ein deutlicher Bürokratieabbau. Wir stärken die regionale Wirtschaft, vor allem im Handwerk und sichern damit Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können sich viel leichter, um öffentliche Aufträge bemühen, da sie keine komplizierten Vergabeverfahren mit zahlreichen Nachweispflichten durchlaufen müssen. Sie haben dadurch viele bessere Chancen, den Auftrag zu erhalten.
Nicht zuletzt bekämpfen wir mit der Neuregelung den Investitionsstau. Die Umsetzung von Investitionen wird deutlich beschleunigt. Es wirkt wie ein Investitionskatalysator. Zwischen Entscheidung und Umsetzung vergeht weniger Zeit.“