Einzelheiten zu Novemberhilfen

Veröffentlicht am 14.11.2020 in Wirtschaft

Die Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen und Selbstständige, die im November coronabedingte Einschränkungen erfahren, sind beschlossen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Ludwig Scheetz erläutert, wer die Zuschüsse beantragen kann. Nach Ansicht von Ludwig Scheetz kann Corona nur gemeinsam bekämpft werden.

„Dazu gehört auch, dass wir denen finanziell unter die Arme greifen, die ihren Geschäftsbetrieb für uns alle einstellen mussten“, so Ludwig Scheetz. „Gastronomie, Hotellerie, Sportvereine, Fitnesstudios, Kultureinrichtungen und alle anderen von den erneuten Schließungen betroffenen Einrichtungen haben sich sehr intensive Gedanken zu Hygienekonzepten gemacht und sind nun unverschuldet erneut einer besonderen Herausforderung ausgesetzt.“

Der erneute Anstieg des Infektionsgeschehens in Deutschland zöge nun erneute Eindämmungsmaßnahmen nach sich, die in langen und intensiven Diskussionen zwischen dem Bund und den Ländern abgewogen worden seien. Die Entscheidung habe sich niemand leicht gemacht, aber es sei notwendig unsere Kontakte und damit die Übertragungsmöglichkeiten des Virus zu reduzieren.

„Es kann uns auf diese Weise erneut gelingen, das Virus zurückzudrängen. Aber niemand, der dadurch wirtschaftlich unter Druck gerät, wird allein gelassen“, so Landtagsabgeordneter Ludwig Scheetz. Er ist überzeugt, dass diese Unternehmen einen wichtigen Beitrag in der Corona-Pandemie leisten und deswegen werden sie auch finanziell für diese Zeit unterstützt. 

Hilfen am Umsatz orientiert

„Ich begrüße es sehr, dass sich die Novemberhilfen am Umsatz orientieren und nicht wie frühere Programme an den Betriebskosten. Der umsatzorientierte Zuschuss hilft auch denen, die wenig bis keine Fixkosten haben.“, so Ludwig Scheetz.

„Die bereitgestellten Mittel werden über die Länder verwaltet, in Brandenburg durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). An der Antragsplattform wird mit Hochdruck gearbeitet. Damit die Unternehmen und Soloselbständige jetzt aber nicht so lange warten müssen, werden im November bereits erste Abschlagszahlungen vorgenommen. Das ist wichtig, damit niemand in Existenznot gerät. Mir ist aber wichtig zu betonen, dass ich mir gewünscht hätte, dass die Beantragung für alle Antragsberechtigten ohne Umweg über die Steuerberater erleichtert worden wäre“.

Wer erhält Hilfen

Novemberhilfen erhalten alle, die:

  • die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Schließungsanordnung einstellen mussten,
  • die 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen,
  • die 80 Prozent ihrer Umsätze im Auftrag direkt betroffener Unternehmen über Dritte erzielt haben.

Was wird gezahlt

Gezahlt werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Solo-Selbständige können alternativ den Jahressteuerumsatz 2019 zugrunde legen. Unternehmen, die mit dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäfte aufgenommen haben, legen den Oktober 2020 als Vergleich zugrunde.

Was ist zu beachten

  • Umsätze von mehr als 25 Prozent (z.B. aus dem Außer-Haus-Verkauf) werden angerechnet, um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent auszuschließen.
  • Andere im Förderzeitraum bezogene Leistungen werden angerechnet (z.B. Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld).
  • Die Anträge müssen durch Steuerberater Wirtschaftsprüfer über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Solo-Selbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.  

Damit die Hilfen schnell ankommen, erhalten Soloselbständige noch im November eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro und andere Unternehmen von bis zu 10.000 Euro.

 
 

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