Rechtsradikal: AfD zweimal veruteilt

Veröffentlicht am 14.05.2024 in Landespolitik

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall! Mit dieser wegweisenden Entscheidung haben die Münsteraner festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD und ihre Jugendorganisation als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Auch der Brandenbruger Verfassungsschutz überwacht die AfD und ihre Organisation. Am gleichen Tag verurteilte ein Gericht den AfD-Politiker Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole.

Dieses sei ein bedeutender Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Tendenzen in der politischen Landschaft, so die Kommentare. Was bedeutet das in der Praxis? Ein Berliner AfD-Politiker hat bereits festgestellt, dass sich seine Überzeugung nicht mehr mit der gegenwärtigen Linie der Partei deckt und ist ausgetreten.

Bei diesem Urteil des OVG Münster handelt es sich um eine so genannte letzte Tatsachenentscheidung. Das in der höheren Instanz verantwortliche Bundesverwaltungsgericht kann diese Entscheidung lediglich auf Rechtsfehler prüfen. Neuer Sachvortrag sowie neue Beweisanträge sind ausgeschlossen.

Ludwig Scheetz, Parlamentarischer Geschäftsführer in der SPD-Fraktion und deren Sprecher für die Bekämpfung von Rechtsextremismus, bewertete die Entscheidung: "Dieses richtungsweisende Urteil wird eine gewisse Strahlkraft entfalten, auch für Brandenburg. Jeder und jede, die die AfD wählt, muss sich bewusst sein, wofür die AfD steht. Sie ist eine Partei, die ein Programm der Spaltung und des Rückschritts verfolgt. Sie steht für Klimawandel-Leugnung, Frauenfeindlichkeit, Rückschritt in der frühkindlichen Bildung und den Abbau demokratischer Grundwerte“.

In Brandenburg beobachtet der Verfassungsschutz bereits seit dem Jahre 2020 die AfD Brandenburg als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Das Münsteraner Urteil bestätigt demnach die bisherigen Erkenntnisse über die AfD und unterstreicht die Notwendigkeit, gegen rechtsextremistische Tendenzen in der Politik entschieden vorzugehen.

Scheetz: „Auch hier steht eine gerichtliche Entscheidung noch aus, doch die heutige Entscheidung des OVG Münster sendet ein klares Signal für die Einhaltung demokratischer Werte und die Abwehr von extremistischen Strömungen.“

Höcke wegen Nazi-Parole verurteilt

Mit einer SA-Parole wollte AfD-Landeschef Björn Höcke nach Ansicht der Hallenser Richter Grenzen testen –  dafür ist er nun zu einer Geldstrafe von 13 000 Euro verurteilt worden. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt“, begründete der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Jan Stengel, das Urteils am Dienstagabend. Er hätte die Meinungsfreiheit „stark strapaziert. Und vorsätzlich Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet.

Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg begrüßte das Urteil. Uwe Adler, innenpolitischer Sprecher der Brandenburger SPD-Fraktion: "Einmal mehr wird deutlich, dass sich die AfD und deren Spitzenvertreter nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen. Dabei nehmen sie gewollt den rechtsextremen faschistischen Kontext ihrer Sprache in Kauf.“

Volksverhetzer vor weiteren Verfahren

Das Verfahren vor dem Landgericht Halle behandelte die Verwendung einer verbotenen Parole der nationalsozialistischen Organisation "SA" (Sturmabteilung) durch Höcke. Es laufen weitere Verfahren gegen ihn, unter anderem wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Mühlhausen (Thüringen).

 
 

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