MOL: Behördengänge übers Internet

Veröffentlicht am 14.05.2024 in Service

Der Landkreises Märkisch-Oderland (MOL) hat sein Serviceportal gestartet. Hier finden jetzt Bürger alle bisherigen und zukünftigen Onlineangebote der Kreisverwaltung und können staatliche Leistungen einfach und sicher von Zuhause aus zu beantragen.

Ob Zulassung von Fahrzeugen, Unterhaltsvorschuss, Gesundheitszeugnis, Erlaubnisse in Sachen Denkmalrecht oder Terminbuchungen, bereits jetzt ist eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen im neuen Serviceportal zu finden. Die Zuordnung der unterschiedlichen Verwaltungsleistungen nach Lebenslagen, wie etwa Bauen und Wohnen, Gesundheit oder Familie und Kind, hilft beim Finden der gesuchten Dienstleistungen.

Das neue Serviceportal wird schrittweise um weitere Onlinedienste erweitert und somit zum zentralen digitalen Anlaufpunkt für Bürger und Unternehmen. Das Serviceportal der Kreisverwaltung Märkisch-Oderland ist über die Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland erreichbar:

https://www.maerkisch-oderland.de/de/startseite.html

oder direkt unter:

https://service.lkmol.de

Wie komme ich ins Portal?

Für die Nutzung der digitalen Verwaltungsleistungen ist ein BundID-Nutzerkonto zur Identifikation erforderlich. Informationen zum BundID-Nutzerkonto finden Sie unter: https://id.bund.de/de

Hintergrund

  • Der Landkreis hat bisher 294 Verwaltungsleistungen identifiziert, die künftig Bürgern und Unternehmen im Zuge der Umsetzung des OZG auch digital zur Verfügung gestellt werden.

  • Das Onlinezugangsgesetz (OZG) bildet die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt.

  • Das Seviceportal wurde durch Mittel der Europäischen Union aus dem Programm „NextGenerationEU“ (Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst) finanziert.

  • Hintergrund.

Weiterführende  Informationen zum Thema Onlinezugangsgesetz finden Sie unter:
https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/startseite/startseite-node.html

 
 

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