Von Wahl zu Wahl geben immer mehr Bürger Ihre Stimme per Brief ab. Inzwischen sind es fast ein Viertel aller Wähler. Stimmberechtigt am 24. September 2017 sind übrigens 61,5 Bundesbürger, davon 31,7 Millionen Frauen und 29,8 Millionen Männer. Die Zahl der Wahlberechtigten wird damit etwas geringer als bei der letzten Bundestagswahl 2013. Damals waren rund 61,9 Millionen Bürger wahlberechtigt gewesen. So der Bundeswahlleiter.
Bei der Briefwahl sind einige Regeln zu beachten:
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Die Briefwahlunterlagen können Sie jetzt schon direkt oder schriftlich bei Wahlbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Das geht auch direkt Online auf der Seite Ihrer zuständigen Verwaltung, per E-Mail oder Fax.
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Warten Sie am besten auf die Wahlbenachrichtigungskarte. Diese erhalten Sie vier bis sechs Wochen vor der Wahl, spätestens jedoch am 21. Tag vor der Wahl, also am Sonntag, dem 03. September 2017.
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Auf der Rückseite der Karte finden Sie einen entsprechenden Wahlscheinantrag.
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Die vollständigen Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Die Unterlagen sollten spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgeschickt werden. Also am Freitag, 22. September, besser am Donnerstag. Geht aber auch:
Die Unterlagen zur auf dem Umschlag angegebenen Adresse bringen oder am Wahltag bis 18:00 Uhr direkt im zuständigen Wahllokal abgeben. Hier reicht die Wahlbenachrichtigungskarte. Der Personalausweis ist ratsam.
Gewählt wie gewohnt!
Auf dem Stimmzettel Erst- und Zweitstimme ankreuzen. Mit Ihrer Erststimme unterstützen Sie Ihren Kandidaten. Mit der Zweitstimme votieren Sie für Martin Schulz und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands.
Wichtig: den ausgefüllten Stimmzettel in den entsprechenden Wahlumschlag stecken. Diesen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Briefumschlag geben und portofrei an die Wahlbehörde rechtzeitig zurückschicken.
Also Briefwahl nutzen!
Erststimme
Dr. Franz H. Berger (LOS, Frankfurt/Oder, Wahlkreis 63), Stephen Ruebsam (MOL, Barnim II, WK 59)
Zweitstimme SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)