Biber mach dich breit! Aber nicht überall!

Veröffentlicht am 20.11.2015 in Umwelt

Jahrzehnte lang waren Biber streng geschützt. Sie sollten in ihre angestammte Lebensräume zurückkehren und ihren Teil dazu beitragen, dass Natur zurückkehrt. Jetzt häufen sich in Brandenburg die Konflikte, bei denen das Nagetier Schaden anrichtet. Die Landesregierung setzt auf eine Verordnung und Biberbeauftragte vor Ort. Eine Momentaufnahme am Beispiel Märkisch-Oderland (MOL).

Im Landkreis Märkisch-Oderland laufen zur 20 Anträge gegen „auffällige“ Biber und ihre Bauten. „Alle sind positiv entschieden worden“, erklärte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) in der Fragestunde des Potsdamer Landtags am Mittwoch, 18. November 2015. „Bisher sind aber alle Maßnahmen nur beantragt worden“, so Jörg Vogelsänger.

Rund 3.500 Biber leben zur Zeit in Brandenburg. Nachdem die Nager am Wasser rund 100 Jahre ausgerottet waren. Sie fällen jetzt wieder Bäume, stauen mit dem Geäst Bäche auf, überschwemmen Wiesen. Schaffen neue, natürliche Lebensräume für bislang gefährdete Flora und Fauna. Das ist beabsichtigt und das wird so bleiben. Nicht nur in Brandenburg sondern europaweit.

Bis Mai 2015 durften alle Brandenburgs Biber überall unbeschadet an Bäumen nagen und fällen, buddeln, graben, ihre Dämme aufschichten. Damit ist Schluss. In wenigen Ausnahmefällen dürfen die Nager jetzt nach der brandenburgischen Biberverordnung zum Beispiel von Deichen, Strassenböschungen, Entwässerungsgräben vergrault oder auch gejagt werden! „Doch so genannte europäische Schutzgebiete sind davon ausgenommen. Diese Schutzgebiete machen etwa ein Viertel der Landesfläche aus“, erklärte Vogelsänger.

Für Kosten, die ihnen durch Biberschäden entstehen, können Wasserverbände nun auch Geld beim Land beantragen. Das haben laut Vogelsänger bereits sieben Verbände genutzt und mehr als 100.000 Euro beantragt. Das Ziel eines Sieben-Punkte-Plans der Regierung sei es, "die Ausbreitung der Population auf ein verträgliches Maß zu reduzieren", wiederholte Vogelsänger am Mittwoch.

Sieben-Punkte-Plan des Ministeriums

Maßnahmen nach der Biberverordnung dürfen in der Regel nur im Zeitraum vom 1. September bis 15. März des Folgejahres durchgeführt werden.

Das Land hat zwei Biber-Manager angestellt. Die 32-jährige Geografin Undine Schubert aus Berlin und der 36 Jahre alte Ingenieur Mathias Gutt aus Schwedt an der Oder sind die Biber-Beauftragten Brandenburgs. Sie sollen die Interessen zwischen Landwirten, Deichbeauftragten, Straßenbauern und Tierschützern unter einen Hut bringen. Beide sind über die Abteilung Wasser- und Bodenschutz des Ministeriums erreichbar. Mathias Gutt wird vor allem für das nordöstliche Brandenburg zuständig sein, Undine Schubert für die Regionen im Südwesten. Die beiden Beauftragte sind für ein Jahr eingestellt. Aus dem Landeshaushalt stehen rund 90.000 Euro zur Verfügung.

Nach der Biberverordnung dürfen die Beauftragten eingreifen: an Stau- und Hochwasserschutzanlagen, an gefährdeten Böschungen von Verkehrseinrichtungen, an Dämmen von Klär- und Fischteichanlagen und an von den Kreisen festgesetzten Abschnitten von Be- und Entwässerungsgräben entscheiden, ob der Biber bleiben darf. Vor allem bei Gefahr im Verzug!

Die Umsetzung der Verordnung liegt in der Verantwortung der Landkreise und Kreisfreien Städte. Die AG Biber im Landkreis Märkisch-Oderland prüft derzeit die Festsetzung von Grabenabschnitten an denen Maßnahmen notwendig sind und zusätzlich erforderliche Einzelmaßnahmen.

Im Rahmen der im Sieben-Punkte-Plan zum Bibermanagement festgelegten Erstattung von 50 Prozent des Mehraufwandes der Gewässerunterhaltungsverbände bei der Beseitigung an Gewässern 2. Ordnung haben 2015 sieben Verbände Anträge gestellt.

1. WBV Prignitz
2. WBV Dosse-Jäglitz

2. WBV Schnelle Havel
4. WBV Welse
5. WBV Mittlere Spree
6. GV Spree-Neiße
7. WBV Nuthe-Nieplitz (wegen Unterschreitung der Bagatellgrenze findet dieser keine Berücksichtigung)

 
 

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