Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat in der letzten Januarwoche 2018 den Landtag über die Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Tierschutzplan informiert sowie den weiteren Fahrplan der Bewertung beziehungsweise die Bearbeitung des Plans vorgestellt.
Ein Bündel von Einzelmaßnahmen
Das Land Brandenburg hat Ende 2017 als eines der ersten Bundesländer in Deutschland einen Tierschutzplan erarbeitet. Dieser enthält Vorschläge für insgesamt 144 Einzelmaßnahmen. Diese sollen für einen besseren Tierschutz in der Nutztierhaltung sorgen, etliche Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Ähnliche Bestrebungen gibt es mit der Innovationspartnerschaft EIP-Agri auch auf Europäischer Ebene
Viele Beteiligte
Zahlreiche Wissenschaftler, Praktiker und Vertreter der Zivilgesellschaft haben den Plan als gemeinsame Plattform entwickelt. Dabei haben Vertreter von durchaus unterschiedlichen Interessen zusammengefunden und einen gemeinsamen Konsens erarbeitet.
Unterschiedliche Zuständigkeiten
In der Landesregierung sind eine Reihe von Ministerien und deren Abteilungen mit dem Tierschutzplan Brandenburg befasst. Die erste Analyse zeigt: Die Einzelmaßnahmen können in acht inhaltliche Gruppen geordnet werden.
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Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz betreffen 59 der Maßnahmen
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Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ist für 43 Maßnahmen zuständig.
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Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung betrifft einer der aufgeführten Umsetzungsvorschläge.
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Als ressortübergreifend werden 33 Maßnahmen eingestuft.
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Direkt auf die Wirtschaftsbeteiligten kommen acht Maßnahmen zu.
Dazu Jörg Vogelsänger: „Eine abschließende Bewertung aller Maßnahmen liegt, rund einen Monat nach der Übergabe des Plans, noch nicht vor. Dennoch sehen wir schon jetzt einige Schwerpunkte, die wir bearbeiten wollen.“
Aktuelle Schwerpunkte des Agrarressorts zur Bearbeitung des Tierschutzplans
Mit der aktuellen Neufassung der Beraterrichtlinie werden auch Inhalte des Tierschutzplans als Themenschwerpunkte verankert. „Wir werden Themen des Tierschutzplans verstärkt in den Angeboten der Bildungsträger verknüpfen“, erklärte Minister Vogelsänger.
Im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung wird die Richtlinie hinsichtlich tierschutzgerechter Projektkriterien weiter entwickelt. Bereits im Vorfeld war in dieser Richtlinie auf die so genannte Premiumförderung umgestellt worden, die über den gesetzlichen Haltungsstandards liegt. Flächenlose Tierhalter werden in Brandenburg nicht über die Agrarinvestitionsförderung unterstützt.
Finanzierung angeschoben
Für die organisatorische und finanzielle Begleitung des Tierschutzplans beantragt das Agrarministerium beim Landtag Mittel im Doppelhaushalt 2019/2020. Zusätzliche Mitarbeiter sollen sich zukünftig mit der wissenschaftlichen und praxiswirksamen Umsetzung von Maßnahmen des Tierschutzplans befassen. Ebenfalls mit der Haushaltsanmeldung für die kommenden zwei Jahre wird Geld für die Arbeit mit Demonstrationsbetrieben beantragt.