Corona: Wir sind noch nicht durch

Veröffentlicht am 08.02.2022 in Landespolitik

Die Brandenburger Landesregierung hat das Ende der 2G-Regel im Einzelhandel beschlossen. Ab Mittwoch gilt stattdessen eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften. Auch nächtliche Ausgangssperren sind abgeschafft. Ministerpräsident Dietmar Woidke warnte zugleich:"Wir sind mit der Omikron-Welle nicht durch. Es ist noch nicht die Zeit für große Öffnungsschritte." Die Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung:

Achtung: in Berlin gelten zur Zeit andere Verordnungen

FFP2-Maskenpflicht im gesamten Einzelhandel

Die bisherige 2G-Zutrittsregelung für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird gestrichen. Das bedeutet: Alle Personen haben Zutritt, egal ob geimpft, ungeimpft oder genesen. Kundinnen und Kunden müssen keinen Nachweis mehr vorlegen.

Zur Erinnerung: 2G → geimpft oder genesen;
2GPlus → geimpft oder genesen + negativer Test;
3 G → geimpft oder genesen + negativer Schnelltest (24 Std) oder PCR Test (48 Std)

Dafür wird im gesamten Handel eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt (bisher musste hier mindestens eine medizinische Maske getragen werden). Ausgenommen ist das Personal; Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt müssen mindestens eine medizinische Maske tragen, sofern nicht geeignete Schutzvorrichtungen vorhanden sind, wie zum Beispiel Plexiglasscheiben.

Das gilt für für alle Geschäfte der Grundversorgung (zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte, Buchhandel, Tankstellen, Babyfachmärkte, Tierbedarfshandel oder Apotheken). Auch in sonstigen öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglichen Einrichtungen wie zum Beispiel Sparkassen oder Bibliotheken gilt für alle Kunden und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.

Von der Maskenpflicht befreit sind:

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
  • Personen, denen die Verwendung einer Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen,
  • das Personal, wenn es keinen direkten Gäste- oder Kundenkontakt hat oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird.

3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien

Auf Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nun grundsätzlich die 3G-Zutrittsregelung (bisher 2G). Das bedeutet: Zutritt haben vollständig Geimpfte, nachweislich Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete. Für die Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel gelten keine Zutrittsbeschränkungen.

Wichtig: Die 2G-Zutrittsregelung für die Sportausübung in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Sport-Halle oder Fitnessstudio), bleibt unberührt. Das bedeutet: Dort muss man weiterhin einen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorzeigen.

Ausgangsbeschränkung aufgehoben

Damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte bzw. nicht vollständig immunisierte Personen in Kommunen mit Hochinzidenz.

Anwesenheitslisten entfallen

Der Kontaktnachweis wird weitestgehend aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht zur Erfassung der Personendaten. Das betrifft Gaststätten, körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Kosmetik, Sportanlagen, Innen-Spielplätze sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzerthäuser und Theater. Diese Erleichterung gilt auch für Gottesdienste, Veranstaltungen, Hochschulen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge.

Corona-Lage

In Brandenburg liegt die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz, heute 08.02.2022 bei 1.660,8 (Vorwoche: 1.385,3 / vor vier Wochen: 491,8). Der bisherige Höchstwert seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wurde am 4. Februar 2022 mit 1.683 erreicht.
Aktuell werden 574 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 76 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 54 beatmet werden.
Seit Jahresanfang ist in Brandenburg die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus um 363 auf insgesamt 5.045 gestiegen.
In Brandenburg sind mindestens 1.712.612 Menschen vollständig geimpft (Impfquote der vollständig Geimpften: 67,7 Prozent). Insgesamt 1.204.098 Personen haben eine Auffrischungsimpfung erhalten (Impfquote Auffrischungsimpfung: 47,6 Prozent) (Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

 
 

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