Für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 werden im ersten Halbjahr 2018 Schöffen gesucht. Die Verfassung des Landes Brandenburg sieht vor, dass Frauen und Männer aus dem Volk als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mitwirken. Wer Interesse an der Schöffentätigkeit hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei den Gemeinden als Schöffe bewerben oder das Formular ausfüllen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Erik Stohn:
„Wer Schöffe ist, nimmt ein Hochamt des Rechtsstaates wahr! Schöffen bilden zusammen mit Berufsrichter Kammern an den Gerichten. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben dabei die gleichen Rechte und Befugnisse wie die Berufsrichter. Sie nehmen an den mündlichen Verhandlungen teil und entscheiden gemeinsam mit dem Berufsrichtern über das Urteil. Dabei bringen die Schöffen ihre ganz persönliche Erfahrung, ihre Urteilsfähigkeit und ihre Sozialkompetenz ein. Ich rufe interessierte Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich auf, sich für den Rechtsstaat zu engagieren und für das Schöffenamt zu bewerben!“