Zum Ferienbeginn schaltet das Finanzministerium seine Internetseite für Fragen rund um Ferienjobs und Steuern aktiv.
Schülerinnen und Schüler, die nur in den Ferien und damit nicht das gesamte Jahr für einen Arbeitgeber tätig sind, zahlen erst einmal zu viel Lohnsteuer. Das Gleiche gilt auch für Studierende, die beispielsweise nur in den Semesterferien arbeiten.
In vielen Fällen erhalten Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten oft sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Das ist bei der Steuerklasse I im Jahr 2018 zum Beispiel dann der Fall, wenn der Jahresbruttolohn nicht höher als circa 10.030 Euro ist und keine anderen Einkünfte erzielt werden.
Der Grund für die zu viel gezahlte Lohnsteuer: Die Lohnsteuerberechnung geht davon aus, dass Schüler und Studenten im gesamten Kalenderjahr jeden Monat ein gleich hohes Einkommen erzielen. Deshalb führen Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug zum Beispiel für einen Monat – auf das Kalenderjahr bezogen 12mal zu viel ab.
ELSTER für die elektronische Steuererklärung
Brandenburgs Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für die Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Außerdem überprüft ELSTER die Steuererklärung auf Plausibilität und berechnet die voraussichtlich entstehende Steuer.