Härtere Strafen gegen Raser müssen bleiben

Veröffentlicht am 20.07.2020 in Verkehr

Der neue Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V. (LVW Brandenburg), Jörg Vogelsänger (SPD) fordert die Gesetzgeber in Bund und den Ländern auf, den außer Kraft gesetzten Bußgeldkatalog unverzüglich wieder einzusetzen. Ein Formfehler aus dem Bundesverkehrsministerium hatte ihn rechtlich angreifbar gemacht. „Die Politik von Bund und Ländern hatte sich bewusst auf höhere Bußgelder und verschärfte Strafen für Raser geeinigt. Das Gesetz vom April muss, dieses mal ohne Panne, so schnell wie möglich wieder in Kraft gesetzt werden“, so Jörg Vogelsänger. Dafür sprechen auch die jüngsten Erhebungen zu Unfällen im Straßenverkehr.

(Der Beitrag wurd ergänzt. Die Red.)

Eine Reihe von Bundesländern, darunter auch Brandenburg, waren deswegen zur alten Verordnung zurückgekehrt. Auch wegen Raserei eingezogene Führerscheine wurden bereits an die Temposünder zurückgegeben.

Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 21 Kilometern pro Stunde innerorts und von 26 km/h außerhalb von Ortschaften wird nach dem neuen Katalog bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Alle neun Stunden stribt ein Mensch wegen Rasens

Die jüngsten Zahlen aus dem Statistischen Bundesamt Destatis) sprechen für ein schärferes Vorgehen gegen Raser: So starb im Jahr 2019 alle neun Stunden ein Mensch bei einem Geschwindigkeitsunfall in Deutschland. 32 % der Menschen, die bei einem Verkehrsunfall 2019 ums Leben kamen, waren in einen Unfall verwickelt, bei dem die Polizei mindestens einer Fahrzeug führenden Person nicht angepasste Geschwindigkeit vorwarf. Insgesamt 963 Menschen wurden im Jahre 2019 bei Geschwindigkeitsunfällen getötet, 53.687 wurden verletzt und von diesen erlitten 13.769 Personen schwere Verletzungen. Auch die Zahl der Schwerverletzten bei Geschwindigkeitsunfällen war mit 345 je 1 000 Unfälle mit Personenschaden überdurchschnittlich hoch. Bei allen Unfällen mit Personenschaden waren es durchschnittlich 217 Schwerverletzte je 1 000 Unfälle.

Rücksicht steht im Gesetz

Jörg Vogelsänger erinnert an Paragraph 1, Abschnitt 2 der Straßenverkehrsordnung: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

„Wer zu schnell fährt, gefährdet sich und andere. Und wer notorisch zu schnell fährt, begeht damit kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet andere Menschen aus Vorsatz“. So Vogelsänger. Das könne der Beifahrer sein, der Senior auf dem Zebrastreifen oder der Erstklässler auf dem Weg zur Schule. „Autobahnen und Boulevards sind keine Rennstrecken. Wir müssen immer wieder erfahren, dass Raser gerade in den Städten oder auf den Landstreifen das Leben von sich und anderen riskieren. Hier ist der Ruf nach individueller Freiheit vollkommen fehl am Platz“.

Jörg Vogelsänger weist auch auf die geplante Kampagne der Brandenburger Verkehrswacht zum Schulbeginn am 8. August 2020 hin.

Weitere Infos: Interview mit Jörg Vogelsänger in TV Berlin

 
 

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