Potsdam – Mit großem Unverständnis sieht Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger den Aufruf, einen „Aufstand gegen Massentierhaltung“ in Brandenburg zu proben. „Wir sind mit den Akteuren aus Verbänden und Initiativen des 2016 im Landtag behandelten ,Volksbegehrens gegen Massentierhaltung‘ in einem konstruktiven Dialog, wie bislang alle Beteiligten versichern. Derzeit wird für unser Land ein Tierschutzplan erarbeitet.“
Brandenburgs Landtag hatte im April 2016 im Ergebnis der Diskussion mit den Akteuren des „Volksbegehrens gegen Massentierhaltung“ eine Reihe von Aufträgen an die Landesregierung ausgelöst, die vor allem durch das Agrar-, aber auch das Verbraucherschutzministerium umgesetzt werden müssen.
Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger will den Tierschutzplan Brandenburg entsprechend dieses Landtagsbeschlusses zum Jahresende vorlegen. Brandenburg wird damit eines der ersten Bundesländer sein, das auf einen eigenen Tierschutzplan zurückgreifen kann.
Die Erarbeitung eines Tierschutzplans zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie Potsdam-Bornim e. V. (ATB) und der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT), am 30. September 2016 vergeben. Der Vertrag läuft bis zum 15. Dezember 2017. Der Auftragnehmer wird in der Laufzeit eine eintägige Auftaktveranstaltung sowie eine weitere zweitägige Veranstaltung organisieren. Die Auftaktveranstaltung hat am 19. Dezember 2016 in Götz stattgefunden.
Zur Feinsteuerung der Bearbeitung des Tierschutzplans wurde ein Lenkungsgremium geschaffen, das sich auf die Ergebnisse aus sieben Arbeitsgruppen stützen kann (Schwein, Wiederkäuer, Pferd, Arzneimittel/Umwelt, Puten, Legehennen, Masthühner). Alle AG haben bis jetzt drei Sitzungen durchgeführt und die relevanten Themen erörtert. Auftragsergebnis ist, ein Empfehlungsdokument zu erarbeiten, welches je Haltungsverfahren eine zusammenfassende Empfehlung zu folgenden Punkten enthält:
- tierschutzrelevante Parameter;
- auf die Parameter anzuwendende Rechtsnormen (Gebote, Verbote, Leistungsgrößen);
- gesetzliche Ermächtigung zur landesspezifischen Regelung;
- Zuständigkeit im Land Brandenburg zur Rechtssetzung und Kontrolle;
- Empfehlungen zu Veränderungen aus Sicht des Tierschutzes beziehungsweise Tierwohls einschließlich von Vorschlägen für Selbstverpflichtungen.
Auf Aspekte der EU-Richtlinie 2008/120/EG und des Tierschutzgesetzes zum Kupierverbot ist detailliert Bezug zu nehmen. Gemeinsam mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand werden Projekte für Demonstrationsbetriebe entwickelt.
Weitere Forderungen
Auch alle weiteren Punkte des Landtagsbeschlusses zum Volksbegehren sind oder werden bearbeitet.
So wurde bereits ein Filtererlass für Ställe verabschiedet. Die Investitionsförderung wurde auf höhere Haltungsstandards umgestellt – flächenlose Tierhalter erhalten in Brandenburg schon seit längerem keine Agrarförderung.
Der Tierschutzbeauftrage für das Land, Dr. Stefan Heidrich, trat nach Berufung durch das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz am 25. April 2017 seinen Dienst an.
Brandenburg gehört seit den Neunzigerjahren im Bundesvergleich zu den Ländern mit den niedrigsten Tierbeständen.