Die märkische Landwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren weiter positiv entwickelt. Sie sichert Arbeitsplätze und bietet den Menschen hochwertige Produkte aus der märkischen Heimat. Der SPD-Landesvorstand hat die landwirtschaftliche Nutzung in Brandenburg diskutiert und Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger in seinem Kurs bestärkt.
Sehr erfreulich ist Brandenburgs Spitzenplatz bei der Öko-Landwirtschaft. Auf 10,3 Prozent der bei uns landwirtschaftlich genutzten Fläche wird mittlerweile ökologischer Landbau betrieben. Nur das Saarland und Hessen liegen knapp vor Brandenburg.
Besonders am Herzen liegt der Brandenburger SPD die gute Haltung der Tiere. Daher begrüßen die Sozialdemokraten die Ankündigung Vogelsängers, Anträge auf Investitionen in Tierställe ab 2017 nur noch in der Prämiumförderung zu unterstützen. Diese stellt bei Investitionen in das Tierwohl höchste Standards in der Nutztierhaltung sicher und reicht über die gesetzlichen Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz hinaus. In der Premiumförderung müssen neben den Vorgaben der Basisförderung zusätzliche Kriterien erfüllt werden. Flächenlose Tierhalter sind schon jetzt in beiden Förderstufen ausgeschlossen.
Die Brandenburger Landwirtschaft bieten ihren Nutztieren bereits jetzt sehr viel Raum. Auf 100 ha gibt es in Brandenburg nur 40 Nutztiere. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen sind es 256 ha.
Brandenburgs Bauern haben auch die Förderprogramme zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der neuen EU-Förderperiode gut angenommen. „Dies ergibt eine Auswertung der so genannten landwirtschaftlichen Hauptanträge, die zum 15. Mai bei den Landwirtschaftsämtern der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte eingereicht werden mussten, so Jörg Vogelsänger.
„In der gemeinsamen Förderregion Brandenburg-Berlin werden in der Summe rund 474.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen extensiv genutzt, sei es im Greening, über Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm KULAP oder im Rahmen der Natura 2000-Richtlinie. Bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 1,3 Millionen Hektar ist dies ein Anteil von 36 Prozent.“ Auf diesem Flächenanteil werde besonders umwelt- und klimafreundlich gewirtschaftet und so durch die Landwirte ein erheblicher Beitrag zur Umsetzung der Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 und der EU-Wasserrahmenrichtlinie geleistet.
Ökologischer Landbau
Eine Förderung nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus haben in Brandenburg und Berlin derzeit 636 Unternehmen beantragt. Das betrifft eine Fläche von rund 126.000 Hektar.
Mit den weiteren Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms 2014 (KULAP) werden spezielle extensive Bewirtschaftungsformen landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert. Die sollen den Erfordernissen des Natur- und Umweltschutzes in besonderer Weise gerecht werden und dienen etwa dem Schutz von Wiesenbrütern, Gewässern und Moorflächen, aber auch dem Erhalt von genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft. Insgesamt 1.770 Antragsteller haben für die unterschiedlichen Programme Anträge gestellt, die auf einer Fläche von 182.000 Hektar angewendet werden.
Natura 2000
Mit dem europaweiten Programm Natura 2000 sollen Land- und Forstwirte als Partner für den Erhalt schutzwürdiger Lebensräume und die Sicherung der Artenvielfalt durch eine an Naturschutzziele angepasste Bewirtschaftung gewonnen werden. In Brandenburg haben aktuell 579 Unternehmen für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung in FFH- und Vogelschutzgebieten einen Ausgleich auf einer Fläche von 55.000 Hektar beantragt.
Greening
Neu in der laufenden Förderperiode ist das Greening. Im Rahmen des Greening werden in Brandenburg weitere 111.000 Hektar als ökologische Vorrangflächen bewirtschaftet. Davon wurden rund 54.300 Hektar als Zwischenfruchtanbau beziehungsweise Untersaat beantragt, die in der vergangenen Förderperiode noch im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen unterstützt wurde.
Rund 33.600 Hektar sind als Ackerbrache ausgewiesen und rund 21.500 Hektar mit stickstoffbindenden Pflanzen. Von den 5.689 Unternehmen in Brandenburg und Berlin haben 2.273 Flächen als ökologische Vorrangflächen angemeldet. Die anderen Unternehmen müssen auf Grund einer Freistellung vom Greening (etwa Öko- und Grünlandlandbetriebe sowie Kleinerzeuger) keine besonderen Maßnahmen durchführen.