Der Biber kommt in Brandenburg inzwischen nahezu flächendeckend vor. Sein Bestand gilt im Sinne der EU-Richtlinie als gesichert. Doch mit der Verbreitung des Bibers kommt es zu Konflikten mit der Landwirtschaft, der Teich- und Forstwirtschaft sowie zu Schäden an Hochwasserschutzanlagen und Gewässern wie etwa an Deichen, Dämmen und Gewässerböschungen. Seit Februar 2015 gibt es deshalb ein Sieben-Punkte-Programm zum Thema Biber in Brandenburg. Eine erste Bilanz:
Rund 850 Vergrämungsmaßnahmen in fünf Landkreisen und rund 50 Entnahmen wurden in drei Landkreisen nach der im Jahre 2015 erlassenen Biberverordnung durchgeführt. Diese beschreibt die Ausnahmen vom artenschutzrechtlichen Schutz des Bibers. Damit wird ein flexibles und sofortiges Eingreifen an Stellen möglich, wo dies nötig und sinnvoll ist. „Die Biberverordnung hat sich als ein geeignetes Instrument zur Abwehr erheblicher Schäden erwiesen und bewährt“, betont Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger.
Er hat insgesamt eine positive Bilanz zum Thema Bibermanagement gezogen: „Das Sieben-Punkte-Programm zum Bibermanagement, das wir vor zwei Jahren entwickelt und eingeführt haben, hat sich bewährt und wird konsequent weiter umgesetzt. Die Maßnahmen haben ganz wesentlich zu einer deutlichen Reduzierung der Konflikte und zu einem angemessenen Umgang mit dem Biber beigetragen.“
Erstattung für Wasser- und Bodenverbände
Das Land beteiligt sich seit dem Jahre 2015 an den Kosten, die den Verbänden der Gewässerunterhaltung zusätzlich entstehen. Das können regulierende Maßnahmen zur Beseitigung, Prävention und Vermeidung von Biberschäden an Gewässern II. Ordnung. Dafür wurden in den vergangenen beiden Jahren (2015 und 2016) 16 Anträge mit einer Gesamtsumme von rund 400.000 Euro bewilligt. Auch für 2017 und 2018 stehen Haushaltsmittel in dieser Größenordnung zur Verfügung.
Förderung von Prävention
Zur Prävention von Biberschäden hat Brandenburg bis zu 700.000 Euro aus der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe“ (eine EU-Richtlinie) bis 2020 bereitgestellt. Um schneller und unbürokratischer zu helfen, wurde die Förderung nun auf reine Landesmittel umgestellt. Die Antragstellung erfolgt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung. Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Grünstreifen für den Biber
Im Rahmen des sogenannten „Greenings“ haben Landwirte die Möglichkeit, Ackerland für einen Zeitraum von fünf Jahren als Grünland zu nutzen. Ab 2016 wurde diese Möglichkeit auch für Gewässerrandstreifen geöffnet, um somit Grünstreifen an Gewässern zu ermöglichen und damit Konflikten mit dem Biber vorzubeugen.
Biberbeauftragte des Landes
Im September 2015 haben zwei Landesbiberbeauftragte* beim Ministerium ihre Arbeit aufgenommen, von denen eine inzwischen unbefristet für diese Aufgabe eingesetzt ist. Die Biberbeauftragte des Ministeriums ist als Ansprechpartner und Mittler für Betroffene und für Behörden tätig. Seit Anfang 2017 wird ein landesweites Netz ehrenamtlicher Biberberater aufgebaut, um noch mehr und noch schneller Informations- und Beratungsgespräche im ländlichen Raum und direkt vor Ort anzubieten. Die ehrenamtlichen Biberberater werden von den Landkreisen bestellt, deren Aufwendungen werden vom Land erstattet.
Beobachtung des Biberbestandes
Ein landesweites Bibermonitoring bildet die Grundlage für die Einschätzung des Bibers-Bestandes in Brandenburg. Das Landesamt für Umwelt (LfU) erfolgreich koordiniert die Arbeit, unterstützt von den ehrenamtlichen Biberberatern der Landkreise und der Naturwacht
*Kontaktdaten der Biberbeauftragten
Caroline Lenk
Telefon: 0331 866 7809
E-Mail: Caroline.Lenk@MLUL.Brandenburg.de
Undine Schubert
Telefon: 0331 866 7808
E-Mail: Undine.Schubert@MLUL.Brandenburg.de