Neu! Corona Krise: was ist weiter zu beachten?

Veröffentlicht am 17.04.2020 in Gesundheit

Wir werden uns weiter gedulden müssen! Die Einschränkungen von Mitte März 2020 werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Bis auf ein paar Ausnahmen.. Und wir sollten uns daran halten. Die Zahl der neu Infizierten geht langsam zurück, allerdings wird die Zahl der Corona-Toten ansteigen, so das Robert Koch Institut.

Zurück in den Alltag. Das möchte wohl jeder. Aber am nächsten Montag einfach so weiter machen, wie wir es gewohnt waren. Das wird noch dauern. Das Virus mit dem Namen SARS-CoV-2 ist tückisch und die COVID-19-Pandemie für etliche keine harmlose Erkältung. Sondern eine tückische Atemwegserkrankung und der sichere Tod. Um diese zu besiegen, braucht die Menschheit geeignete Medikamente oder eine wirksame Impfung. Das wird dauern, wie Bill Gates sagte. Der einstige Microsoft-Chef engagiert sich seit Jahren beim Kampf gegen Seuchen, die die Menschheit bedrohen.

Nun haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten gemeinsam Lockerungen (im Wortlaut) beschlossen. Abgestimmt mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung kommt es in Brandenburg zu teilweise abweichenden Regelungen.

Der Beitrag wurde überarbeitet!. Hajo Guhl

Grundsätzlich gelten die Kontaktbeschränkungen für jeden einzelnen auch weiterhin: Bewegung an der frischen Luft ist erlaubt, allein, mit den Menschen, die im gleichen Haushalt leben, oder mit maximal einer weiteren Person, die woanders lebt. Auf Wiesen, Parkbänken und anderen Flächen draußen dürfen die Brandenburger sich wieder kurz aufhalten - aber nur mit entsprechendem Abstand zueinander. Aufenthalt an öffentlichen Plätzen ohne triftigen Grund bleibt zu den gleichen Bedingungen verboten. Spielplätze bleiben geschlossen.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf private Reisen und Besuche weiterhin verzichten. Die geplante oder angedachte Urlaubsreise reduziert sich damit wohl auf Balkonien oder das heimische Grundstück.

Empfehlungen

Eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird es nicht geben: Die Brandenburger Regierung empfiehlt das Tragen von Schutzmasken dringend in Räumen, in denen der Mindestabstand nicht gewährleistet wird, zum Beispiel in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen. Allerdings sind Lieferanten und Hersteller von Mundschutz häufig ausverkauft. Lieferfristen gibt es teilweise bis Mitte Mai 2020. Juso Maria Kampermann hat gezeigt, wie man sich eine auswaschbare Maske aus Baumwolle selbst näht.

Grundrechte

Die Brandenburger Regierung reagiert auf die Kritik an der Einschränkung von Grundrechten: Das generelle Demonstrationsverbot in Brandenburg wird wieder aufgehoben. Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen könnten ab dem 20.April wieder zugelassen werden. Es gilt der Sicherheitsabstand. Demos und andere Versammlungen müssen wie gewohnt jedoch genehmigt werden.

Bildung und Prüfung

  • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai 2020 schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.

  • Die Abiturprüfungen finden in Brandenburg ab dem 20.April wie geplant statt.

  • In Brandenburger Schulen soll der Unterricht ab dem 27.April schrittweise wieder aufgenommen werden. Der Schulbetrieb wird zunächst für jene wieder anlaufen, die in diesem Jahr noch den Mittleren Abschluss anstreben. Eine Woche später, also am 4.Mai, werden die Klassen für die geöffnet, die im nächsten Jahr ihre Abschlüsse machen wollen. In einem dritten Schritt ist geplant, Sechstklässler wieder zu unterrichten, um sie auf weiterführende Schulen vorzubereiten.

  • Labore, Arbeitsräume und Bibliotheken in der Hochschullehre können unter Einhaltungen von Schutzmaßnahmen wieder öffnen.

  • Die Kultusministerkonferenz ist beauftragt, bis zum 29. April 2020 ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

Unterbringung der Kleinsten

  • Die Kita-Notbetreuung wird in Brandenburg ab dem 27. April ausgeweitet: Die Ein-Eltern-Regelung greift für alle sogenannten systemrelevanten Berufe. Das heißt, dass dann auch Eltern Kinderbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, von denen nur ein Elternteil in einem der Beruf der "kritischen Infrastruktur" arbeitet - sofern sie keine andere Betreuung haben. Berufstätige Alleinerziehende können die Notbetreuung künftig in Anspruch nehmen, gleichgültig wo sie arbeiten.

Konsum und Verbraucher

  • Brandenburger Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter ab dem 22. April generell wieder öffnen, sagte der Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Das gelte auch Läden, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter verkleinern können.

  • Auch Einkaufszentren dürften somit wieder öffnen, die jeweils 800 Quadratmeter Höchstfläche gälten für die einzelnen Geschäfte. Alle Geschäftsinhaber müssen strenge Hygienebestimmungen umsetzen: Den Zutritt zu ihren Räumen begrenzen und dafür sorgen, dass die Kunden den Mindestabstand einhalten. Die Verantwortung für Einlasskontrollen und andere Hygienemaßnahmen trüge das Center-Management.

  • KfZ-Händler, Fahrradhändler, Buchhändler dürfen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. Friseur-, Nagel-, Kosmetik- und Tätowierstudios bleiben weiter geschlossen. Zumindest Friseure sollen aber unter strengen Hygienevorkehrungen wieder ab 4. Mai öffnen dürfen.

  • Es ist Erntesaison: Die Selbsternte auf Brandenburger Obst- und Gemüsefeldern ist erlaubt, es gelten die Abstandsregeln.

Religionen und andere Rituale

  • Religiöse Zeremonien wie Taufen und Bestattungen sind in Brandenburg ab dem 20.April mit bis zu 20 Teilnehmern erlaubt. Gottesdienste und andere Zusammenkünfte in religiösen Einrichtungen bleiben verboten.

  • Fußball und Open Air sind  weiter tabu: Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

  • Bibliotheken und Archive, Galerien, Museen und Ausstellungshallen dürfen ab dem 22. April wieder öffnen.  Das gilt außerdem für Tierparks, Zoos und Wildgehege - allerdings nur unter freiem Himmel. Tierhäuser bleiben in jedem Fall geschlossen. 

Sport und Training

  • Zusammenkünfte in Vereinen bleiben verboten, Zutritt auf Vereinsgelände wird ab dem 20. April aber wieder erlaubt, sofern der Verein die Abstandsregeln gewährleisten kann. Für Mannschaftssportler bleibt gemeinsames Training verboten. Aber Einzelkämpfer wie Tennisspieler dürfen ab dem 20. April wieder zusammen auf die Plätze.

  • Joggen, Radfahren etc. bleibt wie gewohnt erlaubt.

Wie geht‘s weiter

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder werden rechtzeitig vor dem 4. Mai die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

Nachtrag

Die angesehene US-Zeitung New York Times bewunderte vor ein paar Tagen den deutschen Weg und die Haltung der Bundesbürger was das Thema Corona Pandemie betrifft. Nicht ganz zu Unrecht. Doch wir sollten dabei nicht überheblich werden. Bereits unsere Nachbarn in Europa mussten mit erheblich schwereren Bedingungen kämpfen. Und wir sollten uns darüber im Klaren sein: Die Zahl der Corona-Erkrankten kann auch in Deutschland wieder sehr schnell steigen.

Wir können froh sein, dass die radikale Schließung von Krankenhäusern, wie vor wenigen Jahren vorgeschlagen, nicht stattgefunden hat. Stattdessen konnten tausende von Notbetten als Reserve bereitgestellt werden.

Wir sollten den Menschen in den Gesundheitsdiensten dankbar sein, dass sie durchhalten. Wir können ein wenig stolz darauf sein, dass unser System Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht einfach „verheizt“ hat. Es sind ohnehin genug gestorben.

Wir sollten uns aber bewusst sein, dass noch viele Menschen auch in Deutschland sterben werden: An den Folgen von Corona und ihren Vorerkrankungen.

Wir sollten uns allerdings davor hüten, die „Anweisungen des Staates“ zu missachten, einfach weil wir nicht „obrigkeitshörig“ sind. Sich an die Regeln bei der Bekämpfung einer Pandemie zu halten, zeugt von Gemeinsinn und sozialem Handeln. Nicht mehr und nicht weniger!

 
 

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