Gelder für Sportstätten gibt es jetzt mit dem Goldenen Plan Brandenburg. Die Mittel sind nicht rückzahlbare Zuschüsse (bis zu 80 Prozent Landesförderung / mindestens 20 Prozent Eigenmittel). Jährlich stehen in etwa 6,25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Leistungen sind für für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten gedacht. Anträge gibt es beim Landessportbund Brandenburg e. V. In Ausnahmefällen werden Fördermaßnahmen in kommunaler Trägerschaft über das Sportministerium bearbeitet.
Sportministerin Britta Ernst hat jetzt an den Landessportbund Brandenburg e.V. die ersten drei Zuwendungsbescheide aus dem neuen Goldenen Plan Brandenburg über insgesamt 860.000 Euro für drei Sportgemeinschaften übergeben.
- Die Sportgemeinschaft Bornim e.V. erhält einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 350.000 Euro: Für eine Trainingsbeleuchtung auf dem Hauptplatz und die Erneuerung des Kunstrasenplatzes. Die Gesamtkosten: rund 468.000 Euro.
- Der Rathenower WSV Segeln 1922 e.V. erhält 225.000 Euro für den Ersatzneubau eines Bootshauses. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 300.000 Euro.
- Mit 285.000 Euro wird der Eisenbahner-Segelverein Kirchmöser 1928 e.V. beim Neubau einer Krananlage und der Erneuerung des Ufers unterstützt. Die Gesamtkosten der Maßnahmen: 380.000 Euro.
Die Landeregierung unterstützt mit insgesamt 25 Millionen Euro den Bau oder die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen in Brandenburger Kommunen. Das Förderprogramm Goldener Plan Brandenburg läuft bis Ende 2024 und basiert auf dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz. Das Kommunale Infrastrukturprogramm (KIP), das in den vergangenen Jahren Förderungen für den Sportstättenbau unterstützte, ist ausgelaufen.