Schnelle Hilfe für Beschäftigte, Unternehmen und Selbständige

Veröffentlicht am 19.03.2020 in Landespolitik

Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen heute Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Krise getroffen. Zum einen wurde das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation nach Art. 103 (2) der Landesverfassung festgestellt, die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Ausschuss zudem, der Regierung die Aufnahme zusätzlicher Kredite über 500 Millionen Euro zur Bewältigung der Krise und ihrer Folgen zu ermöglichen. Beide Beschlüsse sollen vom Landtag bei der Plenarsitzung Anfang April verabschiedet werden.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Vogelsänger, erklärt dazu: „Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Virus-Pandemie für Brandenburg werden gravierend sein. Die von der Koalition vorgeschlagene zusätzliche Kreditaufnahme für Maßnahmen der Landesregierung ist daher ein wichtiger Schritt. Gerade für die vielen mittleren und kleinen Unternehmen, die Kulturschaffenden und auch für soziale Projekte ist es wichtig, dass ihnen bei Bedarf schnell und wirksam geholfen werden kann.“

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Steeven Bretz, fügt hinzu: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Finanzausschuss heute einstimmig der Empfehlung der Koalition gefolgt ist und die haushaltsrechtliche Notsituation (gemäß Artikel 103 der Landesverfassung, i.V.m. 18b LHO) einstimmig festgestellt hat. Damit wurde der angekündigte Rettungsschirm in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Soforthilfen vor allem für Unternehmen und Angehörige freier Berufe sicherzustellen. Für die Soforthilfe wurden zudem Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro freigegeben.“

Thomas von Gizycki, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: „Wir sollten daher auch unkonventionelle Ideen prüfen und wenn möglich zügig umsetzen. Auch nichtrückzahlbare Zuschüsse dürfen in gewissem Umfang kein Tabu sein. Dazu gehören auch die 7,5 Millionen Euro, die von Finanzministerin Lange vorgeschlagen wurden. Dies ist ein Zuschuss, der vor allem Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständigen und Kulturschaffenden als unbürokratische Übergangslösung dienen soll. Zusätzlich fordern wir, dass langfristig gegebene Kredite auch in eine stille Beteiligung umgewandelt werden können.“

 
 

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