Schulen: Unterricht auf Distanz und Tests

Veröffentlicht am 07.04.2021 in Bildung

Angesichts des Infektionsgeschehens starten die weiterführenden Schulen – mit Ausnahme der Abschlussklassen - ab dem 12. April im Distanzunterricht. Das beschloss das Brandenburger Kabinett am Dienstag Abend 6. April 2021. Die Kitas bleiben geöffnet, die Eltern werden allerdings gebeten, ihre Kinder weiter zu Hause zu betreuen.

  • Der Unterricht an den weiterführenden Schulen erfolgt ab dem 12. April im Distanzunterricht. Ausgenommen sind Schüler (pl/m/w/d), sie bleiben im Wechselmodell:

            * der Abschlussklassen,

            * des letzten Ausbildungsjahres des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs,

            * Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung.

  • Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 in den Grundschulen erfolgt wie vor den Ferien im Wechselmodell.
  • Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt zunächst aufgehoben.
  • Die Durchführung von Prüfungen an den Schulen, schulische Testverfahren und Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen von Schulen bleiben zugelassen.
  • Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt zunächst aufgehoben.
  • Die Durchführung von Prüfungen an den Schulen, schulische Testverfahren und Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen von Schulen bleiben zugelassen.

Umfangreiche Tests

Nachdem sich das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten anlasslos testen kann, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet werden. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.

  • Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Dann ist ein Test – zwei mal pro Woche - Voraussetzung für das Betreten einer Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.
  • An volljährige Jugendliche werden die Tests direkt ausgehändigt. Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.

Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch in den Distanzunterricht verwiesen. Für den Nachweis des Selbsttests reicht ein ausgefülltes Formular, das Eltern bzw. volljährige Schüler unetrschreiben.

Kindertagesbetreuung

Die Kitas bleiben geöffnet. Er wird erneut an die Eltern appelliert, ihre Kinder selbst zu betreuen. Selbsttests für Kinder werden angeboten, sind aber nicht verpflichtend. Das Land stellt diese Selbsttests zur Verfügung.

 
 

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