SPD-Fraktion will Kommunalabgabengesetz reformieren

Veröffentlicht am 18.12.2018 in Landespolitik

Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg hat sich auf ihrer heutigen Sitzung mit den Beiträgen von Anliegern zum kommunalen Straßenbau* befasst. Dazu wurde einstimmig ein Positionspapier gebilligt, das eine Reform vorsieht. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, beschreibt das weitere Vorgehen.

*Profitieren werden bei einer Neuregelung vor allem Eigenheimbesitzer in bisher "unbefestigten" Straßen oder Neubaugebieten. Nach der aktuellen Regelung können Gemeinden die Hausbesitzer in den Anliegerstraßen am Neubau ihrer Straßen beteiligen. Meist sind es 50 Prozent der Kosten, die auf die Beteiligten umgelegt werden. Die Gemeinde können die Sätze nach der Brandenburger Gemeindeordnung selbst festelegen. Wer wieviel zahlt richtet sich nach der Größe des Grundstückes und der Anzahl der möglichen Geschoßhöhe eines Gebäudes. (Die Red.)

„Für die SPD-Fraktion ist klar, dass das System der kommunalen Straßenbaufinanzierung geändert werden muss. Wir streben daher in diesem Punkt eine Reform des Kommunalabgabengesetzes an. Gemeinsam mit Beteiligten wie dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg wollen wir zeitnah prüfen, welche der möglichen Lösungen die beste ist. Neben einer Abschaffung der Beiträge kommen auch weitreichende Änderungen im Gesetz in Frage. Das Ziel dabei ist klar: Wir brauchen eine bürgernahe und praxistaugliche Regelung, die eine Finanzierung des Straßenbaus in den Kommunen ebenso wie den sozialen Zusammenhalt im Land dauerhaft gewährleistet“, so Björn Lüttmann.

 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion fügt hinzu: „Eine ,Kann-Regelung‘, die eine Entscheidung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen allein den Kommunen überlässt, halten wir für ungerecht und auch für unfair gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalvertretern. Einen Grundsatzbeschluss will die SPD-Fraktion im Frühjahr 2019 treffen.“

 
 

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