Windkraft in Brandenburg: Flächen auch nutzen

Veröffentlicht am 09.06.2022 in Umwelt

„Der Ausbau der Windenergie kann dauerhaft nur mit Akzeptanz in der Bevölkerung gelingen. Ich gehe davon aus, dass wir das Flächenziel für den Windkraftausbau in Brandenburg auch mit den Mindestabstandsregeln von 1.000 Meter zur Wohnbebauung erreichen werden. Dazu leisten die Mindestabstandsregeln einen sehr wichtigen Beitrag". So der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Brandenburg, Daniel Keller, zum Ausbau der Windenergie in Brandenburg.

Entscheidender sei allerdings das vorhandene Flächenpotenzial in Brandenburg nutzen. Es müsse künftig auch möglich sein, Windkraftanlagen am Rande oder innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zu errichten und Abstandskriterien für Fauna abzubauen.

„Wer mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien will, muss die Planung beschleunigen und Hürden abbauen. Wir brauchen Akzeptanz bei den Menschen und eine Planungskultur des Ermöglichens, vor allem beim Landesamt für Umwelt“ erklärte Keller.

Hintergrund

Bislang sind 0,8 Prozent des Bundesgebiets für Windenergie an Land ausgewiesen. Tatsächlich verfügbar seien nur 0,5 Prozent, laut Bundesbauministerium. Die verfügbare Fläche soll nun deutlich erhöht werden. Die Bundesregierung will offenbar die Hürden für den Ausbau der Windenergie einreißen und dazu etwa die Abstandsregelungen der Länder für Windräder aushebeln.

Mit dem neuen Gesetzespaket sollen rund zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windräder reserviert werden. Dafür sollen nicht nur das Planungs- und Baurecht, sondern auch das Naturschutz-Gesetz geändert werden. Zwar können die Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden dem Vorhaben zufolge zunächst in Kraft bleiben. Verfehlt ein Bundesland aber seine Flächenvorgaben, werden diese Regelungen hinfällig, heißt es. Noch im Juni soll es vom Kabinett gebilligt und dann in den Bundestag eingebracht werden.

 
 

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