Wohngeld 23: Online nachrechnen!

Veröffentlicht am 03.01.2023 in Service

Mit dem neuen Wohngeld-Gesetz erhalten ab 1. Januar 23 bis zu zwei Millionen Haushalte Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Bisher waren es rund 600.000. Damit begegnet die Bundesregierung den steigenden Energie-, Lebenshaltungs- und Wohnkosten.

Sie wollen nun wissen, ob Sie bezugsberechtigt sind? In der Rechnung kommt es auf Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort an! Ob Sie Mietzuschuss erhalten, rechnen Sie am besten online mit dem Wohngeld Plus-Rechner 2023 des Wohnbau-Ministeriums aus. Dieser ist eine Orientierungshilfe. Die notwendigen Antragsformulare für das Wohngeld und weitere Hilfe erhalten Sie bei ihrer örtlichen Wohngeldbehörde:

Informationen, Begriffserklärungen und Hilfen zum Ausfüllen des Wohngeldantrages finden Sie auch hier.

Wer ist zuständig im Wahlkreis 31?

Das Landratsamt Oder Spree (LOS) ist für die Orte Erkner, Schöneiche und Woltersdorf zuständig. Für Hoppegarten und Neuenhagen der Landkreis Märkisch Oderland (MOL) mit dem Amt in Seelow,

Das abgefragte monatliche Gesamteinkommen (nach dem Abzug der Pauschalbeträge) ist keine bundesweit einheitliche Grenze, sondern richtet sich nach der Mietstufe der Region, in der Sie wohnen.

Stufe III gilt etwa für: Schöneiche, Eisenhüttenstadt und Erkner

Stufe II für: Frankfurt/Oder und Fürstenwalde

Wer ist berechtigt?

Nicht nur Mieter sondern auch Wohnungseigentümer können Wohngeld beantragen. Die Höhe von wird von 180 Euro auf maximal 370 Euro pro Monat angehoben. 

Sind Sie wohngeldberechtigt und haben Kinder? Dann können Sie außerdem Zuschüsse für Lernförderung, Klassenfahrten, soziale Teilhabe etc. aus dem BuT-Paket (Bildung und Teilhabe) beantragen.

Mit der großen Zahl der Anträge ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung zu rechnen. Die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt nachträglich ab dem Tag der Antragstellung. Bitte stellen Sie Ihre Anträge deshalb schnell.

 

 
 

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