SPD-Brandenburg: Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit der AfD
Zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD (s.u.) erklärt Annemarie Wolff, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Das Gutachten ist ein historisches Dokument in der Debatte um die AfD. Auf rund 1.500 Seiten und mit über 2.500 Belegen gelangt es zu einem klaren Ergebnis: Die AfD ist gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Es zieht dabei eine klare Linie: Die AfD ist nicht nur eine rechtsextreme Partei, sie verfolgt auch verfassungswidrige Ziele und besitzt die politische Stärke, diese umzusetzen.
Die Untersuchung ist die bislang umfassendste und methodisch fundierteste Analyse der Partei. Sie zeigt, dass die Missachtung von Demokratieprinzipien und Menschenwürde der politische Kern der AfD ist. Wer unsere Demokratie schützen will, darf diese Erkenntnisse nicht ignorieren.
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe sind gesetzt, die wissenschaftlichen Belege liegen auf dem Tisch. Deshalb sieht die Brandenburger SPD-Fraktion die Ergebnisse des Gutachtens als Grundlage für weitere rechtliche Schritte.
Dabei stehen wir an der Seite einer engagierten Zivilgesellschaft. Die PRÜF-Demonstrationen in Brandenburg haben den Druck für eine verfassungsrechtliche Überprüfung rechtsextremer Parteien über Monate hinweg aufrechterhalten. Dass das Rechtsgutachten nun zu dem Schluss kommt, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD – zu der auch die Brandenburger AfD gehört – gute Erfolgsaussichten hätte, unterstreicht die politische und rechtliche Bedeutung dieses Engagements.“
Der aktuelle Anlauf zur Prüfung
„Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD“. Unter diesem Motto hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Donnerstag, 25.Juni 2026 einen neuen Vorstoß in Richtung AfD-Verbot vorgestellt. Die Begründung: „Viele in der AfD stellen die Garantie von Menschenwürde und Grundrechten in Frage. Ihre Rhetorik ist oft rassistisch, muslimfeindlich und gefährdet Menschen – weil aus Worten Taten werden. Was weniger klar ist: Das Grundgesetz sieht – zur Verteidigung der Demokratie – explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Die Voraussetzungen dafür sind aus gutem Grund extrem hoch. Erfüllt die AfD diese Voraussetzungen? Das prüfen wir aktuell in einem Gutachten“. Über 1,38 Millionen Menschen haben gemeinsam für die Prüfung eines AfD-Verbots unterschrieben. Das ist eine der größten Petitionen in der Geschichte der Republik.
https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten