Bewährungsprobe: Wer mit dem Wolf lebt!

Veröffentlicht am 10.03.2018 in Umwelt

„Weidetierhaltung sichern, Vergrämen und Entnahme von Wölfen regeln, Prävention fördern!“ Unter diesem Motto hat der Brandenburger Landtag einen Antrag angenommen. Die Hintergründe:

Brandenburg hat als erstes Bundesland eine Wolfsverordnung erlassen.“Wir haben hier rechtliches Neuland betreten“, so Umweltminister Jörg Vogelsänger. „Wir werden lernen müssen, mit dem Wolf in Deutschland zu leben“. Innerhalb des deutschen und europäischen Rechts regelt die Wolfsverordnung den Umgang mit Wölfen mit problematischem Verhalten gegenüber Menschen und Nutztieren.

Sie ist ein Beitrag zur Unterstützung von Hirten und Landwirten mit ihren Schafen und Rindern auf den Weiden. Das Regelwerk zur Bereinigung von Konflikten mit Wölfen im Ländlichen Raum und wurde von vielen Beteiligten und Betroffenen erarbeitet. Jörg Vogelsänger: „Mit einem breiten Paket an Maßnahmen gilt es, für eine Reduzierung der Konflikte zu sorgen“.

Schwedisches Vorbild

Der Wolf ist nach europäischem Recht und nach den deutschen Naturschutzgesetzen geschützt. Die Brandenburger Verordnung greift das schwedische Beispiel im praktischen Umgang auf. Es regelt das Töten von „Problemwölfen" nach Einzelfallentscheidung und nach Ausschöpfung anderer Abwehrmaßnahmen.Schweden ordnet dieses Vorgehen als „Schutzjagd"(skyddsjakt) ein. Diese ist im nationalen Jagdrecht geregelt. (In Schweden werden für die Jagd auf geschützte Tier wie Wölfe Lizenzen vergeben. In Brandburg werden Jäger zum Abschuss (Entnahme) von Problemwölfen beauftragt.)

Eine Jagd ist nicht vorsehen

Wölfe sind im gesamten Bundesgebiet über das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (§ 44 BNatschG) streng geschützt. Weiterhin gelten die Naturschutzregelungen der EU. Darauf baut sich die Brandenburger Wolfsverordnung auf. Der Begriff einer „Schutzjagd“ ist hier nicht vorgesehen. Ebenso nicht möglich: Die Schaffung von wolfsfreien Regionen oder der Abschuss zum Schutz von Herden als Maßnahme der Vorbeugung. Vogelsänger: „Es geht immer um eine Entscheidung im Einzelfall, die nach dem Rechts des Naturschutzes vom Landesamt für Umweltschutz getroffen werden.“

Wo gibt es Unsicherheiten?

  • Die Wolfsverordnung ist recht neu und musste sich in der Praxis noch nicht beweisen. Deshalb sollen Hinweise auf mögliche bürokratische Hindernisse bei der Vergrämung und Tötung von Problemwölfen untersucht werden Sie wird nach drei Jahren auf ihre Praxistauglichkeit untersucht.

  • Weidetiere sollen geschützt werden. Schadensersatzzahlungen für Wolfsrisse und Präventionsmaßnahmen (Zäune bis 15.000 Euro, alle drei Jahre pro Halter) sind zu prüfen.

  • Die Internetinformationen des Landes zu Wolfsrissen und zum Wolfsbestand sind um die Kriterien zu ergänzen, die der Anerkennung als Wolfsrisse und der Erfassung der Wolfsbestände dienen.

  • Brandenburg wird sich auch weiterhin intensiv auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzen, den Schutzstatus des Wolfs in Abhängigkeit vom Bestand zu überprüfen und Maßnahmen zum Umgang mit Wölfen zu entwickeln.

 
 

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