CDU funkt (immer noch) in die falsche Richtung

Veröffentlicht am 18.10.2017 in Landespolitik

Die Forderung der CDU nach staatlichen Hilfen für eine bessere Mobilfunk-Abdeckung ist nach wie vor Wahlkampf-Polemik. Siehe auch den Beitrag auf unserer Seite: Magere Strecke: Die Jagd nach dem Funkfloch vom Mai 2017. Das Thema kocht weiter. Deshalb erklärte nun der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Helmut Barthel:

„Mobilfunk ist heute elementar für Lebensqualität, Sicherheit und wirtschaftliche Tätigkeit. Wir begrüßen deshalb die Initiativen der Landespolitik wie den Runden Tisch mit Mobilfunkbetreibern und Vorstöße in der Wirtschaftsministerkonferenz, die auf eine bessere Netzabdeckung besonders für ländliche Regionen abzielen. Die Situation in Brandenburg unterscheidet sich hier nicht wesentlich von der in anderen Flächenbundesländern – auch deshalb ist ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll.

Zudem sind der Bund und die Bundesnetzagentur für Rahmenbedingungen und Auflagen bei der Frequenzvergabe verantwortlich und somit in der Pflicht. Die Netzagentur untersteht seit vielen Jahren dem CSU-geführten Bundesverkehrsministerium.

Schon deshalb gehen die Forderungen der Brandenburger CDU-Fraktion in die falsche Richtung: Mir ist kein Brief von ihr an das Bundesverkehrsministerium oder die von der CDU gestellte Bundeskanzlerin bekannt, in dem diese zum Handeln aufgefordert würden. Wir unterstützen einen solchen gemeinsamen Brief gern. Außerdem erstaunt es, dass die CDU die Mobilfunkkonzerne offenbar aus ihrer Pflicht zur flächendeckenden Versorgung entlassen will, zumal sie sonst immer auf die unternehmerische Freiheit und Verantwortung pocht.

Im Übrigen hat der Landtag Brandenburg im Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen Beschluss zu Maßnahmen getroffen, die die Mobilfunkabdeckung im Land verbessern können. So hat sich das Parlament unter anderem dafür ausgesprochen, Standorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) weiter für den zivilen Mobilfunk zur Verfügung zu stellen. Geprüft werden soll auch, ob eine Änderung der Bauordnung notwendige Genehmigungsverfahren beschleunigen kann.“

Der Beschluss des Landtags ist im Internet zu finden:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/beschlpr/anlagen/6615-B.pdf

 
 

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